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Jan. 20, 2022

Landtag Rheinland-Pfalz: Streit um Montagsspaziergänge — Streiks im privaten Busgewerbe — Flughafen Hahn: Lufthansa verliert Streit um Staatshilfe
Streit über Montagsspaziergänge
Die anhaltenden Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen haben heute im rheinland-pfälzischen Landtag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. Die AfD-Fraktion begrüßte die Spaziergänge als „Lehrstück demokratischer Kultur“. Sie warf Politikern und Medien eine „unglaubliche Hetze gegen die Proteste“ vor. Alle anderen Fraktionen kritisierten dagegen die Verstöße gegen das Versammlungsrecht und die Beteiligung von Rechtsextremisten. Laut Innenminister Roger Lewentz würden sich Teile der Protestbewegung radikalisieren und zunehmend gewaltbereit auftreten.
Busfahrer streiken erneut
Seit gestern Abend haben die Fahrer der privaten Busunternehmen in Rheinland-Pfalz ihre Arbeit landesweit niedergelegt. Der Streik soll bis zum 6. Februar dauern. Die Gewerkschaft ver.di hatte zu dem Ausstand aufgerufen. Zuvor hatten die Verhandlungen mit den Arbeitgebern über bessere Arbeitsbedingungen für die Fahrer keine Einigung gebracht. Ver.di fordert unter anderem, dass auch die Standzeiten bezahlt werden. Die Arbeitgeber wollen vor einem Vertragsabschluss noch Fragen zur Finanzierung klären. In den vergangenen Monaten hatte es immer wieder Streiks bei den privaten Busunternehmen gegeben.
Lufthansa verliert Streit um Staatshilfe
Die Fluggesellschaft hat einen jahrelangen Streit über Millionenhilfen für den mittlerweile insolventen Flughafen Hahn im Hunsrück endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof hat heute eine Klage der Lufthansa gegen Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2009 bis 2011 zurückgewiesen. Sie waren von der EU-Kommission genehmigt worden. Die Lufthansa hatte unter anderem dagegen geklagt, weil die Finanzhilfen für den Flughafen Hahn nach ihrer Ansicht auch ihrem Konkurrenten Ryanair zugutekämen. Der irische Billigflieger hat dort eine Basis. Das höchste EU-Gericht wies die Gründe der Lufthansa zurück. Die Fluggesellschaft muss die Kosten des Verfahrens tragen.