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Prozess in Frankenthal: eigene Mutter getötet, Bruder schwer verletzt

Aug. 7, 2026

Ohne erkennbaren Anlass greift ein 29-Jähriger zu einem Küchenmesser und attackiert seinen älteren Bruder. Die Mutter der beiden geht dazwischen – und wird selbst zum Opfer. Erst als sein Bruder den Angreifer die Kellertreppe hinunterstößt, kann er die Polizei alarmieren. Als die Beamten eintreffen, sticht der Beschuldigte weiter auf seine Mutter ein und kann erst mit Schüssen gestoppt werden.
In diesem Haus eskaliert die Situation: Martin C. geht auf seine Familie los, mit der er hier seit seiner Kindheit zusammenlebt. Heute muss sich der 29-Jährige vor dem Landgericht Frankenthal wegen Totschlags verantworten. An den Angriff selbst könne er sich nicht erinnern. Das Gericht kommt zu dem vorläufigen Ergebnis: Martin C. war zur Tatzeit nicht voll schuldfähig. So der Anwalt der Geschwister des Angeklagten, der heute als Nebenkläger auftritt.

Alexander Klein, Vertreter der Nebenklage
„Die Kammer hat den Haftbefehl heute umgewandelt nachdem vor knapp 2 Wochen das psychiatrische Vorgutachten eingegangen ist und der Sachverständige zu dem vorläufigen Ergebnis kam, dass der Angeklagte voraussichtlich im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat aufgrund einer psychischen Erkrankung. Da sieht das Gesetz es vor, dass der Angeklagte nicht in einer Untersuchungshaft, sondern in einer psychiatrischen Einrichtung verwahrt wird.“

Dass er große psychische Probleme hatte, war dem 29-Jährigen bewusst.

Pauline Gaul, Reporterin
„Der Angeklagte erzählt heute von Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen. Im vergangenen Jahr wird er wegen dem Verdacht auf eine schizotype Störung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und bekommt dort Medikamente verschrieben. Auch ein Termin bei einem Psychotherapeuten vereinbart er hinterher. Doch zu dem kommt es wegen seiner Tat und der Verhaftung nicht mehr.“

Bruder und Schwester des Angeklagten erscheinen heute nicht vor Gericht. Die älteren Geschwister seien durch die Tat psychisch so stark belastet, dass sie inzwischen selbst Unterstützung benötigen.

Alexander Klein, Vertreter der Nebenklage
„Sie haben vor allem ein Interesse daran, dass der Angeklagte nicht auf freien Fuß kommt. Auf welcher Grundlage das geschieht ist ihnen gleichgültig. Wichtig ist, dass die Gefahr, die von ihm ausgeht, sich nicht weiter realisiert.“

Bis Ende Oktober läuft der Prozess. Aller Voraussicht nach wird Martin C. anschließend dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.