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Ein Mann will Sex mit einer Escort-Dame haben. Doch statt sie zu bezahlen, zwingt er sie dazu unter Androhung von Waffengewalt. So soll es im April 2021 in einer Kleingartenanlage in Altrip bei Ludwigshafen geschehen sein. Jetzt fünf Jahre später wird der Fall vor dem Gericht verhandelt.
Gheorghe M., ein 53 Jahre alter Rumäne, der seit 13 Jahren in Ludwigshafen wohnt, muss sich heute in Frankenthal vor Gericht verantworten.
In dieser Schrebergartenanlage soll er eine Escort-Dame vergewaltigt haben. Die Frau habe mehrfach gesagt, dass er für sexuelle Dienstleistungen bezahlen müsse. Laut Anklage sei der Mann daraufhin sauer geworden und habe eine Machete aus seinem Gartenhaus geholt. Erst habe er die Frau damit geschlagen. Unter Androhung von Waffengewalt habe er sie schließlich zum Sex gezwungen.
Es sind Anschuldigungen, die schwer wiegen. Gheorghe M. droht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung.

Maike Dickhaus, Reporterin am Landgericht Frankenthal
„Auf der Anklagebank sitzt heute ein Durchschnittsmann, so möchte man es einordnen. Der 53-jährige Rumäne ist in stabilen familiären Verhältnissen aufgewachsen. Er ist verheiratet und hat drei Töchter. Laut eigener Aussage nimmt er weder Drogen, noch trinkt er übermäßig viel Alkohol. Auch vorbestraft ist der Mann nicht. Vor Gericht wirkt er heute nervös und überfordert. Als die vorsitzende Richterin ihn fragt, wie es damals für ihn gewesen sei, in U-Haft genommen zu werden, sagte er: ‚Es sei ein Schock. Er könne nicht fassen, was ihm passiert sei.‘“

Zur Tat äußert sich der Angeklagte heute nicht. Sein Verteidiger erklärt aber, dass er die Vorwürfe bestreite.
Das Opfer Elena U. kann vorerst nichts zur Aufklärung des Falles beitragen. Seit mehreren Jahre ist sie verschwunden und auch heute erscheint sie – trotz Vorladung – nicht vor Gericht.

Gert Heuer, Verteidiger des Angeklagten
„Für mich persönlich bedeutet das erst mal genau als Tatsache, dass die Zeugin nicht da ist. Es lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, warum die Zeugin nicht da ist. Aber ohne eine Aussage dieser Zeugin und ohne einen originären Ausdruck Eindruck vom Verhalten und vom Inhalt einer aktuellen Aussage wird man sicherlich hier zu keinem Ergebnis in diesem Strafverfahren kommen können, das meinen Mandanten belastet.“

Zum nächsten Prozesstag soll die Frau notfalls von der Polizei zu Gericht gebracht werden. Das Urteil könnte Anfang Mai fallen.