Freispruch für Syrer — Schnakenjäger schon am Start — Kein Eintritt für Dombesuche
Freispruch für Syrer
Ein ursprünglich wegen Mordes, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat angeklagter 46-jähriger Syrer ist freigesprochen worden. Das hat heute das Oberlandesgericht Koblenz nach rund 90 Verhandlungstagen entschieden. Es folgte damit dem Antrag der Verteidiger. Nach Ansicht des Gerichts gab es keine ausreichenden Beweise für die Vorwürfe der Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Syrer wurde im März 2023 in Mainz verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Ihm steht jetzt eine Entschädigung zu.
Schnakenjäger schon am Start
In diesem Jahr hat die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage – kurz Kabs – früher als üblich mit ihrer Arbeit begonnen. Wie sie in Speyer mitteilt, hätten sich die Stechmücken-Larven wegen des ungewöhnlich milden und regenreichen Februars besonders schnell entwickelt. Die Mitarbeiter kontrollierten jetzt die Tümpel und Wassergräben am Rhein, um die Brutstätten zu finden. Bei einem hohen Larvenanteil in Ortsnähe werde ein biologischer Wirkstoff eingesetzt, der die Larven gezielt tötet.
Kein Eintritt für Dombesuche
Anders als in Köln sollen Touristen für den Besuch des Innenraums der Kathedralen in Rheinland-Pfalz nicht zur Kasse gebeten werden. Die Dome in Mainz und Trier planen aktuell nicht, Eintrittspreise zu erheben. In Worms wurde nach Angaben des Propstes über eine Gebühr diskutiert. Sie wurde aber abgelehnt, weil der Dom als Gotteshaus weiter für alle offenstehen soll. Im Speyerer Dom gibt es nach Angaben des Dekanats mit der Krypta und dem Kaisersaal zwei eintrittspflichtige Bereiche, der Besuch des Doms selbst soll aber weiterhin kostenlos sein.
