Landtag prüft Mitarbeiter auf Verfassungstreue
Es ist ein Mammutprojekt: Rund 470 Mitarbeiter der 133 Abgeordneten hier im hessischen Landtag werden ab heute auf ihre Verfassungstreue geprüft.
Das Ziel der Landtagspräsidentin:
Astrid Wallmann (CDU), Landtagspräsidentin Hessen
„Mein Ziel ist am Ende Verfassungsfeinde nicht aus Steuergeldern zu finanzieren. Man ruft ja nicht erst die Feuerwehr, wenn es schon brennt. Sondern man kann auch präventiv tätig werden und in dem Fall werden wir präventiv tätig und ich sehe diesen Gesetzentwurf für Hessen als zwingend notwendig an.“
Konkret bedeutet das für Mitarbeiter von Abgeordneten: Ein Dreistufiger Check auf Verfassungstreue:
Zuerst sollen die Mitarbeiter in einem Fragebogen freiwillig Auskunft über Vorstrafen oder beispielsweise früheren Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Gruppierungen geben. Zusätzlich holt der Landtag das behördliche Führungszeugnis ein.
Sollte sich daraus ein Verdachtsfall ergeben kann der Landtag zusätzlich beim Landeskriminalamt und Verfassungsschutz personenbezogene Daten einsehen.
Bestätigt sich der Verdacht eines Verfassungsfeindes, kann der Landtag das Geld für den Mitarbeiter streichen, Computerrechte entziehen und ein Hausverbot erteilen.
Für das Gesetz haben im vergangenen Jahr CDU, SPD, Grüne und FDP gestimmt, also Regierungs- und Oppositionsparteien. Bloß die AfD fühlt sich vom Verfassungstreue-Check angegriffen.
Frank Grobe (AfD), Abgeordneter Landtag Hessen
„Diese Mittel tragen ja die Steuerzahler. 18 Prozent der Bürger in Hessen haben uns gewählt. Sie möchten, dass unsere Abgeordneten entsprechend für sie kämpfen und, dass wir unsere Mitarbeiter entsprechend einsetzen können und auswählen können und das versucht man ja zu verhindern.“
Gegen das Gesetz möchte die AfD allerdings erst dann klagen, wenn ein Mitarbeiter von ihnen betroffen wäre. Für die hessische Landtagspräsidentin sei das Gesetz juristisch einwandfrei.
Astrid Wallmann (CDU), Landtagspräsidentin Hessen
„Ich persönlich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass jemand, der hier im höchsten Verfassungsorgan arbeiten möchte auch dokumentiert, dass der auf dem Boden dieser Verfassung steht, für unsere freiheitlich demokratischen Werte steht und deswegen war ich und bin ich auch immer der Auffassung gewesen, dass dieses Ziel alle Abgeordneten des Hauses teilen sollten.“
Die Überprüfung könnte sich über Monate ziehen. In Rheinland-Pfalz ist ein vergleichbares Gesetz gegen Verfassungsfeinde schon im Einsatz. Da werden Ergebnisse in rund eineinhalb Monaten – also noch vor der rheinland-pfälzischen Landtagswahl im März erwartet.









