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Hessischer Staatsgerichtshof kippt Wahlreform

Jan. 28, 2026

Der hessische Staatsgerichtshof hat heute das neue Auszählverfahren für die Kommunalwahlen am 15. März gekippt. Die Richter gaben damit der Klage der FDP-Opposition im Landtag recht. Mit der Wahlrechtsreform wollte die schwarz-rote Landesregierung die Sitzverteilung der kommunalen Parlamente anders als bisher berechnen lassen. So sollten eine Zersplitterung und Ein-Personen-Fraktionen vermieden werden. Die Liberalen dagegen sahen sich und andere kleinen Parteien durch das neue Verfahren benachteiligt.
Moritz Promny (FDP), Generalsekretär Hessen
„Das Gute an diesem Urteil ist, dass wir gerade keine Verzerrung des Wählerwillens haben – oder nur eine minimale. Sondern das Gute ist daran, dass wir jetzt eine Vielfalt in den Kommunalparlamenten haben, und diese Vielfalt drückt sich dadurch aus, dass möglichst viele kleine Gruppierungen auch vorkommen und der Wählerwille am Ende nicht verzerrt ist.“
Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen
„Die Zielsetzung bei der Änderung des Gesetzes war es, der Zersplitterung der kommunalen Parlamente entgegenzuwirken – wir haben beispielsweise in der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt 16 Gruppierungen – um damit auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Das hat der Staatsgerichtshof aber als Argumentation nicht akzeptiert. Ich bedaure das. Aber im Rechtsstaat ist es so, die Gerichte haben das letzte Wort und wir müssen das entsprechend umsetzen.“
Das heißt: Bei den hessischen Kommunalwahlen am 15. März bleibt es bei dem alten Auszählverfahren.