Sind in Rheinland-Pfalz Flüchtlinge verschwunden?
Und darum geht es: Aus dieser Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende – der AfA Bitburg sollen 31 Personen abgängig sein. Heißt; sie sind nicht mehr vor Ort und niemand weiß, wo sie sind. Das geht aus einer Mail eines Security-Mitarbeiters vor Ort hervor. Eigentlich sollte diese Zahl nur an die zuständige Behörde gehen. Das Schreiben landete aber – versehentlich oder absichtlich – auch im Postfach vieler Abgeordneter des rheinland-pfälzischen Landtags.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dirk Herber, fordert umgehend eine umfassende Aufklärung.
Dirk Herber (CDU), Abgeordneter Landtag RLP
„Nun ja, man weiß ja nicht, was die Menschen für eine Vita haben, was sie für einen Hintergrund haben, in welcher Geschichte sie nach Rheinland Pfalz gekommen sind. Und das werden wir gerne erfahren, weil Menschen, die nicht mehr auffindbar sind, können sich zu einem Sicherheitsproblem entwickeln.“
Als abgängig gilt eine Person, wenn sie seit mehr als 72 Stunden nicht in der Unterkunft anzutreffen ist. Bei einem kurzfristig anberaumtes Pressegespräch im Mainzer Integrationsministerium wird heute geschildert, was dann passiert.
Janosch Littig (Bündnis 90 / Die Grünen), Staatssekretär Integrationsministerium RLP
„Standardmäßig wird sozusagen die Polizei über die Abhängigen informiert, dass auch die zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden, das heißt in den Systemen der Polizei vermerkt sind. Das Bundesamt für Migration und Flucht wird über die Abhängigkeit informiert, weil es Ausländer rechtliche Auswirkungen auf das Asylverfahren an der Stelle haben kann.
Die finanziellen Leistungen werden dem Asylbewerber sofort entzogen. Der Staatssekretär kann die Aufregung deshalb nicht verstehen.
Janosch Littig (Bündnis 90 / Die Grünen), Staatssekretär Integrationsministerium RLP
„Unsere Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse. Wir dürfen die Menschen dort eben nicht einsperren, sondern sie haben eine Wohnsitz Verpflichtung. Das heißt, sie müssen sich dort dauerhaft aufhalten. Aber natürlich dürfen sie die Aufnahmeeinrichtungen verlassen. Das sind offene Einrichtungen an der Stelle. Sie dürfen sich dann in der jeweiligen Stadt oder in dem jeweiligen Kreis auch bewegen.“
Sprich, man wisse zwar wer fehlt – verhindern kann man das Verschwinden aber nicht. Konsequenzen gibt es trotzdem. Der Security-Mitarbeiter, der die Mail verschickt hat wurde freigestellt. Gegen ihn wird wegen einer Straftat ermittelt.









