Vorbereitung auf den Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung
Erste Klasse – erster Schritt.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll ab dem 1. August gelten – zunächst nur für die Erstklässler.
Und schon das birgt große Herausforderungen für die Kommunen, die Schulträger und die Schulen. Fehlendes Personal, fehlende Räumlichkeiten, fehlendes Gesamtkonzept.
Doch schauen wir zunächst auf die Rahmenbedingungen, die der Bund mit seinem Gesetz für diesen Rechtsanspruch gesteckt hat.
Das Gesetz sieht vor, dass in knapp vier Jahren – alle Kinder in den Jahrgangsstufen im Grundschul-Bereich einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung erhalten.
An 5 Werktagen in der Woche – für acht Stunden pro Tag. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien – mit der Möglichkeit einer vierwöchigen Schließzeit.
Zum kommenden Schuljahr geht es mit den ersten Klassen los. Doch schon hier häufen sich bei den Kommunen die offenen Fragen. Moritz Petry vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz fordert Klarheit.
Moritz Petry, Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes RLP
„Die Schwierigkeit ist die Planung von Plätzen. Wie viele Räume muss ich bauen und die bauen sich innerhalb von einem Jahr beispielsweise. Brauche ich eine Mensa? Wie viel Personal brauche ich zusätzlich? Wie viele Eltern wollen das in Anspruch nehmen? Also alles ungelöste Fragen. Was ist mit der Ferienbetreuung? Auch das ist noch nicht geklärt. Und vor diesem Problem stehen die Kommunen, die selber unter Fachkräftemangel leiden, aber dieses Ding umsetzen müssen.“
Und auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, kurz GEW, schließt sich diesem Fragenkatalog an. Im Zentrum auch hier: Wie hoch ist der Bedarf wirklich? Und WIE sicher lässt sich das jetzt überhaupt schon sagen?
Zudem fordert die GEW vom Bildungsministerium, dass mehr Grundschulen in Rheinland-Pfalz in verpflichtender Form an den Start gehen. Das würde nämlich bedeuten, dass das Land mehr qualifiziertes Personal – auch für die Nachmittagsbetreuung – zur Verfügung stellen müsste. Bislang tut es das nur bei zehn von 1000 Grundschulen im Land – also bei einem Prozent! Das Land müsse viel mehr Verantwortung übernehmen.
Stefan Jakob, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft RLP
„Ich muss also mehr Fachpersonal für eine verpflichtende Ganztagsschule zur Verfügung stellen, als wenn ich ein reines freiwilliges Angebot am Nachmittag stemme. Also hier könnten die Signale sein, mehr Ermöglichungsspielräume zu schaffen in verpflichtender Form und dann hat das natürlich auch Auswirkungen darauf, wie diese Schulen ausgebaut und ausgestaltet werden müssen, damit das möglich ist für alle Schülerinnen und Schüler.“
Wirklich optimistisch zeigt sich bei diesem Thema aktuell offenbar nur einer – der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber. Er prognostiziert, dass rund 60 Prozent der Erziehungsberechtigten von ihrem Recht auf eine Ganztags-Betreuung Gebrauch machen werden und sieht die Schulen dafür gut vorbereitet.









