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Prozessauftakt – Ehemann der Ex-Lebensgefährtin erschossen?

Jan. 12, 2026

Vor einem Jahr wird im Wiesbadener Stadtteil Schierstein ein 42-Jähriger in seiner Wohnung erschossen. Heute steht der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht. Die Anklage gegen den türkischen Staatsbürger lautet: heimtückischer Mord.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Dem 51-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft heimtückischen Mord vor.
Hier im Wiesbadener Stadtteil Schierstein soll es passiert sein:
Im Februar 2025 soll Cüneyt E. an der Wohnungstür seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Wiesbaden geklopft haben. Ihr gemeinsamer Sohn soll dem Ex-Freund die Tür aufgemacht haben, woraufhin der Angeklagte dem 10-Jährigen mit einem Finger auf dem Mund signalisiert haben soll, leise zu sein. In der Wohnung soll der Angeklagte den Ehemann seiner Ex-Freundin erst beschimpft und dann mit einer Pistole erschossen haben.
Das Opfer stirbt noch am Tatort.

Sabine Kolbschlotter, Staatsanwaltschaft
„Letztendlich gehen wir von Heimtücke aus, weil der Geschädigte nicht damit gerechnet hat in dieser Art und Weise attackiert zu werden. Letztendlich dürfte Eifersucht auch eine Rolle spielen.“

Für die Angehörigen des Opfers ist heute ein schwerer Tag. Drei Brüder des erschossenen 42-Jährigen sind Nebenkläger und treffen heute im Gerichtssaal auf den mutmaßlichen Täter. Die Ex-Freundin des Angeklagten und Ehefrau des Opfers erscheint heute nicht.

Juliane Wagner, Nebenklage
„Meine Mandantin ist durch die Tat schwer traumatisiert. Sie ist in psychiatrischer und psychologischer Behandlung. Besonders belastend ist natürlich, dass die beiden Söhne bei der Tat mitanwesend waren, wobei der jüngste Sohn zehn Jahre alt ist, der ebenfalls massiv unter den Taten leidet und der noch bei meiner Mandantin wohnt, um den sie sich natürlich noch kümmern muss.“

Doch um den Fall an sich geht‘s heute im Gerichtssaal wenig. Erst verschiebt sich der Prozessauftakt um rund drei Stunden, weil ein Schöffe nicht erscheint – dann stellt der Verteidiger die vorsitzende Richterin in Frage: Für ihn besteht Grund zur Annahme, dass sie befangen sein könnte. So wirft die Verteidigung ihr mangelnde Sorgfalt und Transparenz vor. Unter anderem, weil die Prozessbeteiligten keinen allumfassenden Überblick über die geladenen Zeugen hatten.
Dass das Urteil im Mordprozess in diesem Monat noch fällt, ist deswegen unwahrscheinlich. Der Angeklagte hat bisher geschwiegen. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.