Grundsteuer für viele teurer
Von 349 auf 1243 Euro. Dreieinhalb Mal so viel Grundsteuer muss Sven Schillings neuerdings jedes Jahr für sein Haus in Koblenz zahlen. Der Rentner kann es noch immer nicht glauben.
Sven Schillings, Hauseigentümer
„Uns war schon klar, dass es deutlich mehr werden würde. Aber das war schon, als ich dann den Brief aufmachte, ein absoluter Schock. In zwei Stufen so eine gewaltige Steigerung erleben zu müssen.“
80 Prozent der Haus- und Grundstückseigentümer in Rheinland-Pfalz müssen nach der Reform mehr bezahlen. Die Landeshauptstadt Mainz gehört bundesweit zu den fünf teuersten Städten was die Grundsteuer angeht. Wie hoch die genau ausfällt, entscheiden die Kommunen über einen Hebesatz. Denn an die fließt das Geld.
Stephan Weinberg (SPD), Staatssekretär Finanzministerium RLP
„Also wichtig zu wissen ist ja vor allem, dass es sich bei der Grundsteuer um eine kommunale Steuer handelt. Und die Kommunen auch das entsprechende Hebesatzrecht ausüben können. Die Finanzverwaltung liefert die entsprechenden Daten zu. Aber wie gesagt, die eigentliche Entscheidung über die Höhe der Grundsteuer wird in den Kommunen getroffen.“
Allerdings gibt das Land das Berechnungsmodell vor. Und hier hat sich Rheinland-Pfalz für das sogenannte Bundes- beziehungsweise Scholzmodell entschieden.
Sven Schillings, Hauseigentümer
„Das ist meines Erachtens eine klare, politische Fehlentscheidung gewesen, sich für dieses Scholz-Modell zu entscheiden. Zumal ja auch von vielen Fachleuten im Vorfeld durch Gutachten ausgearbeitet wurde, welche Alternativen es gab.“
Das Bundesmodell steht vor allem in der Kritik, weil es eine Immobilie anhand pauschaler Vergleichszahlen bewertet. Individuelle Anpassungen werden dabei nicht vorgenommen. Dadurch sind viele Eigentümer der Ansicht, dass ihr Haus oder ihre Wohnung zu hoch bewertet wird. So auch Sven Schillings. Er ist einer von rund 430.000 Eigentümern in Rheinland-Pfalz, die gegen ihren Bescheid Einspruch eingelegt haben.
Sven Schillings, Hauseigentümer
„Ich habe zwei Mieter hier. Für die ist das dann natürlich besonders schlimm. Weil da muss ich dann gucken, wie wir das handhaben. Aber die Hoffnung ist ja noch, dass wir schlussendlich erleben, dass das Ganze als verfassungswidrig eingestuft wird. Und dann käme es ja zu einer neuen Berechnung.“
Denn derzeit beschäftigt sich der Bundesfinanzhof in München mit dem Bundesmodell. Sven Schillings hofft am Mittwoch auf ein Urteil in seinem Sinn.









