Weitere Nachrichten im Überblick
Anmoderation:
Eine Explosion vor dem Wohnhaus einer Kommunalpolitikerin der Grünen hat im hessischen Dietzenbach heute Nacht eine Haustür stark beschädigt. Ob die Detonation durch einen größeren Böller oder einen anderen Sprengkörper verursacht wurde, ist noch unklar. Die Polizei schließt ein politisches Motiv nicht aus. Deshalb hat der Staatsschutz jetzt die Ermittlungen übernommen. Die Landtagsfraktion der Grünen und die Partei sprachen von einem Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung
Und damit zu weiteren kurzen Meldungen an diesem Donnerstag.
Keine weitere Klage gegen Frasers-Ansiedlung
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND verzichtet auf ein weiteres juristisches Vorgehen gegen die Ansiedlung des Sportartikelhändlers Frasers auf den Magerwiesen des Flugplatzes Bitburg. Jahrelang habe man für den Erhalt des Lebensraums für seltene Vögel gekämpft. Sabine Yacoub, Landesvorsitzende des BUND, sieht jetzt keinen Sinn mehr weiter rechtlich vorzugehen, da die Fläche am Tag der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz direkt umgepflügt wurde.
Mehr als 350 Handy-Sünder bei Polizeikontrolle
In der vergangenen Woche hat die Polizei Hessen während gezielten Kontrollen insgesamt 5.667 Fahrzeuge kontrolliert. Das Innenministerium teilt jetzt mit, dass dabei 357 Verstöße gegen das Verbot der Mobiltelefonnutzung am Steuer erfasst wurden. Auch ein kurzer Blick aufs Handy kann beim Fahren schnell gefährlich werden oder sogar tödliche Folgen haben. Die Kontrollwoche mit dem Titel „Focus on the Road“ wurde vom Polizeinetzwerk Roadpol, einem Zusammenschluss von 31 europäischen Polizeibehörden, organisiert.
Mehr Schutz für Angehörige vor Internet-Hetze
Angehörige, die nach dem Tod eines nahestehenden Menschen mit Hass-Kommentaren im Internet konfrontiert sind, sollen besser geschützt werden. Auf Initiative des rheinland-pfälzischen Justizministers Philipp Fernis, stimmt morgen der Bundesrat über einen entsprechenden Gesetzesentwurf ab. Momentan können solche Äußerungen nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein Angehöriger der verstorbenen Personen es beantragt. Mit dem neuen Gesetz soll auch ermittelt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wie beispielsweise nach der Ermordung zweier Polizisten in Kusel 2022. Gegen die beiden getöteten Beamten wurde nach ihrem Tod im Netz gehetzt.









