Innenminister im Talk – Werden AfD-Mitglieder vom Staatsdienst ausgeschlossen?
Staatsbedienstete, sprich: Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Ob Lehrer, Polizisten oder Richter. Sie sollen erst gar nicht eingestellt werden, wenn sie Mitglied in der AfD sind. So zumindest die Meldungen, nachdem der Innenminister von Rheinland-Pfalz Michael Ebling die verschärfte Verwaltungsvorschrift vorstellt hat.
Michael Ebling (SPD), Innenminister RLP am 10.07.2025
„Neu dabei ist, dass wir dabei auch die AfD auf dieser Liste führen. Denn: Eine Beamtin, ein Beamter muss über jeden Zweifel erhaben sein, was seine Treue zur Verfassung angeht.“
Andere Parteigenossen wählen eine schärfere Wortwahl: SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler titelt in einer Pressemitteilung ausdrücklich auf AfD-Mitglieder bezogen:
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Fraktionsvorsitzende Landtag RLP
„Kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst.“
Auch wer bereits im öffentlichen Dienst arbeitet, könne allein wegen seiner AfD-Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Schnell halten Verfassungsrechtler die geplante Regelung, die in dieser Form bundesweit einzigartig wäre, für höchst bedenklich.
David Schwarzenböck, Experte für Verfassungsrecht
„Grundsätzlich hat jeder Bürger einen Anspruch darauf, nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in den öffentlichen Dienst eingestellt zu werden. Zu dieser Eignung gehört auch die Verfassungstreue. Diese wird im Wege einer Gesamtbetrachtung ermittelt. Aber dem Wesen einer Gesamtbetrachtung entspricht es auch, dass positive Aspekte einbezogen werden im Sinne einer Einzelfallbetrachtung.“
Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden, einen pauschalen Ausschluss nur aufgrund einer Parteizugehörigkeit könne es so nicht geben. Gestern dann die offizielle Klarstellung: In einer weiteren Pressemitteilung betont Innenminister Michael Ebling nun, dass doch eine Einzelfallprüfung vorgesehen sei. Grundsätzlich könnten AfD-Mitglieder auch weiterhin in den Staatsdienst eintreten. Für die rheinland-pfälzische AfD ist das eine Steilvorlage, um den Innenminister anzuzählen.
Jan Bollinger (AfD), Fraktionsvorsitzender Landtag Rheinland-Pfalz
„Mit dieser peinlichen Scharade hat er gezeigt, dass er entweder die Verordnung des eigenen Hauses nicht versteht und nicht ordentlich kommunizieren kann. Oder dass ihm Ideologie und Parteiinteresse wichtiger als Verfassungstreue und Rechtstaatlichkeit sind. Und damit hat er gezeigt, dass er für sein Amt als Innenminister, der die Verfassung schützen muss, nicht geeignet ist.“
Die AfD fordert Eblings Absetzung und will gegen die Einzelfallprüfung juristisch vorgehen. Kritik kommt auch von einer weiteren Oppositionspartei: Die CDU spricht von einem „Brandbeschleuniger für Rechtspopulisten“ und einem „absoluten Bärendienst“. So werde nur der Opfermythos der AfD weiter gestärkt.
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Markus Appelmann, Moderator:
Klare Worte der Opposition nach einem unklaren Manöver des Innenministeriums. Innenminister Michael Ebling ist bei uns im Studio. Guten Abend.
Michael Ebling (SPD), Innenminister RLP:
Guten Abend.
Appelmann:
Herr Ebling, Sie sind Volljurist. Den Schuh müssen Sie sich anziehen, dass Sie zumindest unklar kommuniziert haben. Oder?
Ebling:
Darum eine Klarstellung, um einfach über diese Zweifel erhaben zu sein, dass selbstverständlich jede Einstellung in den öffentlichen Dienst immer eine Einstellung ist, wo der einzelne Mensch geprüft wird, ob er die Voraussetzungen erfüllt. Aber ungeachtet dessen ist es mir wichtig und das bleibt auch wichtig und deswegen schärfen wir da auch nach: Der Mensch, den wir einstellen, der muss mehr als nur einfach auf dem Boden der Verfassung stehen. Der muss aktiv auch für Grundgesetz, für Demokratie und für Freiheit eintreten. Und da darf es keinen Zweifel geben. Und genau darauf werden wir achten.
Appelmann:
Warum gab es diese Verwirrung? Auf Presseanfrage hat ja Ihr Ministerium noch geantwortet: “Für Bewerber, die aktuell Mitglied in der AfD sind, es eine Einstellung in den Staatsdienst ausgeschlossen.” Das klingt ja doch sehr klar.
Ebling:
Am Ende zählt das, was wir in der Klarstellung auch transportiert haben. Und das ist auch wichtig. Und das bleibt auch wichtig. Und wenn es da Unklarheiten gibt, dann gibt es niemanden mehr als ich selbst, der so etwas bedauert. Weil in dieser Frage geht es gar nicht mal um die Frage: Wo ist jetzt welcher juristische Winkelzug? Sondern es geht im Prinzip um eine Frage, die Menschen umtreibt, auch in diesem Land. Nämlich: Die Demokratie kommt unter Druck. Die Gefahren des Rechtsextremismus sind größer geworden. Das steht auch in Verbindung mit der AfD. Und am Ende will man nicht, dass im Unterricht vielleicht jemand vorne steht, wo man nicht so genau weiß, ob er denn zur Verfassung wirklich steht. Und das wollen wir nachschärfen.
Appelmann:
Das ist ein guter Punkt. Dann gehen wir mal so ein Bewerbungsverfahren durch. Da wird jemand gefragt, ob er Mitglied einer extremistischen Vereinigung, zum Beispiel der AfD ist. Dann sagt er: “Ja, ich bin AfD Mitglied.” Wie geht es weiter?
Ebling:
Und dann heißt es, immer den Einzelfall zu prüfen. Das heißt, grundsätzlich ist zum einen der Zweifel da, dann gibt es eine Möglichkeit, Zweifel auszuräumen, so wie man in einem persönlichen Gespräch ja auch von sich selbst die Überzeugung liefern muss, geeignet oder für die Stelle auch entsprechend vorgebildet zu sein. Also insofern ist das wie ein Bewerbungsverfahren.
Appelmann:
Aber wie beweise ich, dass ich verfassungstreu bin?
Ebling:
Nun, ich beweise auch nicht, dass ich die Stelle besonders gut mache. Ich beweise oder garantiere auch nicht, dass ich in dem Sinne alle Fähigkeiten mitbringe. Es ist immer ein persönlicher Eindruck, auch immer ein subjektiver Eindruck, wie bei jedem Bewerbungsgespräch ja auch. Ein Mensch sagt: “Die Aufgabe, der stelle ich mich und ich bringe Voraussetzungen mit, sie zu erfüllen”. In einem Bewerbungsgespräch entsteht dann am Ende die gefestigte Eindruck: “Ja, dem Menschen kann ich das zutrauen.” Das ist keine Beweisführung, sondern das ist das, was es ist. Das ist eben auch eine Komponente, wo Menschen auf das geprüft werden, für was man sie nimmt und holt und ob sie auch charakterlich geeignet sind.
Appelmann:
Am Ende auch ein subjektiver Eindruck, muss man ganz ehrlich sagen. Jetzt gibt es noch den anderen Fall, dass ein Beamter oder ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes AfD-Mitglied ist. Gibt es dann auch Nachprüfungen, auch Einzelfallprüfungen?
Ebling:
Am Ende geht es natürlich darum, dass ein Beamter verpflichtet ist, eben auch durch sein gesamtes Wirken, insbesondere das Berufliche, aber sogar das Private, nicht den Eindruck zu erwecken, dass es da Zweifel gibt an seiner Haltung zum Grundgesetz. Und dann kann es so sein und das gab es – das sind Einzelfallfälle und das sollen auch Einzelfälle hoffentlich bleiben -, aber wenn es das so ist, dass jemand diesen Zweifel nährt oder gar aktiv durch Äußerungen für anderes eintritt als für dieses Grundgesetz, dass dann das am Ende ein Fall wird des Disziplinarrechts mit der Konsequenz, gar aus dem Dienst entfernt werden zu können. Aber auch das ein strenger Einzelfall und auch eine Einzelfallprüfung.
Appelmann:
Der hessische Innenminister Roman Poseck hat sich kritisch geäußert zu Ihnen. Er hat gesagt: “Eigentlich gab es den Vorschlag, dass wir gemeinsam als Länder vorgehen.” Warum sind Sie vorgeprescht?
Ebling:
Ich glaube, dass es einfach ein Thema ist, wo man in Rheinland-Pfalz merkt: “Wir schauen einmal so, wenn man will, über das gesamte Spektrum.” Das Landesparlament selbst ist initiativ geworden mit einem Gesetz, weil sie nicht wollen, dass Extremisten vom Landesparlament bezahlt werden. Wir haben das Landesverfassungsschutzgesetz nachgeschärft, weil wir in Zukunft wollen, dort, wo extremistische Strömungen sind, dass wir mehr Eingriffsrechte auch haben, zu beobachten oder eben auch solche Sümpfe trockenzulegen. Und ja, wir schärfen damit auch das Recht bei den Einstellungen nach, um auf die Verfassungstreue hinzuweisen, um am Ende auch den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen: “Wer für den Staat steht, steht zweifelsfrei auf dem Boden des Grundgesetzes”. Das sind Maßnahmen, die zusammen gedacht werden. Und ich freue mich, dass auch andere Länder das natürlich ähnlich tun. Bayern hat so eine Regelung gefunden.
Appelmann:
Aber Herr Poseck, der hessische Innenminister, war gegen diesen Schnellschuss, weil er gesagt hat, das Gutachten, das die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, ist ja während des Gerichtsverfahrens auf Eis.
Ebling:
Ich mag meinen Kollegen sehr und das ist nicht nur so dahingesagt, sondern das ist echt kollegial und menschlich hoch in Ordnung. Und dennoch würde ich da sagen, das ist nicht davon abhängig, ob das Gutachten so oder so bewertet wird. Sondern die Frage ist: Hat ein Mensch in einem Bewerbungsverfahren, habe ich Zweifel an seiner Verfassungstreue und ich muss bei einer Entwicklung der AfD, die jetzt schon erkennbar sich immer stärker vernetzt mit rechtsextremistischen Strömungen, das dokumentiere ich seit Jahren in den Verfassungsschutzberichten des Landes, muss ich diese Zweifel haben. Wenn man die Zweifel ausräumen kann, dann ist der Zugang möglich. Wenn ich Zweifel die aber nicht ausräumen kann, dann ist der Zugang eben auch versperrt. Und genau das ist am Ende der Schutz auch des Staates vor Extremismus.
Appelmann:
… sagt der rheinland-pfälzische Innenminister hier bei uns im Studio, Michael Ebling. Danke, Ihnen.
Ebling:
Danke schön.









