Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
Thomas Wendel führt ein Bestattungsinstitut in Ockenheim. Er beobachtet schon seit Jahren, dass immer weniger Menschen wünschen, in einem Sarg beerdigt zu werden . 80 Prozent der Kunden entscheiden sich inzwischen für eine Feuerbestattung. Doch oft gibt es auch Nachfragen nach individuellen Bestattungsmöglichkeiten.
Thomas Wendel, Bestatter
„Alle Nachbarländer haben viele Freiheiten die wir hier aktuell nicht haben. Was auch zum Teil zu Unmut führt bei Angehörigen. Und von daher ist es grundsätzlich eine gute Idee, wenn wir dann ein neues Bestattungsgesetz bekommen.“
Ein erster Entwurf des neuen Gesetzes sieht unter anderem vor, dass die Friedhofspflicht wegfällt. Verstorbene sollen auch in den großen Flüssen oder im heimischen Garten ihre letzte Ruhe finden können. Auch Bestattungen in einem Seidentuch – wie es vor allem bei muslimischen Beerdigungen Brauch ist – sollen ohne Sondergenehmigung erlaubt sein. Für all diese Fälle ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen notwendig. Der Gesetzentwurf war jetzt auch Thema im rheinland-pfälzischen Landtag. Laut dem zuständigen Gesundheitsminister Clemens Hoch ist eine Reform des Bestattungsgesetzes längst überfällig.
Clemens Hoch (SPD), Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz
„Mit dem neuen Bestattungsgesetz zeigen wir die Aufgeschlossenheit für ein zeitgemäßes Bestattungsrecht, welches die Entwicklung in der Bestattungs- und Trauerkultur und die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in diesen Fällen ernst nimmt. Die Landesregierung schlägt ein Gesetz vor, dass den individuellen Wünschen der Verstorbenen Rechnung trägt.“
Kritik gibt es vor allem von den Kirchen. Und auch die CDU sieht Probleme in dem Entwurf. Wenn Angehörige die Asche der Verstorbenen mit nach Hause nehmen, könne man nicht sicher sein, dass sie angemessen damit umgehen und es zu keiner Störung der Totenruhe kommt. Und im Falle von Familienzerwürfnissen könne es passieren, dass Verwandten der Zugang zu der verstorbenen Person vorenthalten wird.
Christoph Gensch (CDU), Abgeordneter Landtag Rheinland-Pfalz
„Gerade im Bereich der Bestattungen sollten uns doch die Kriterien Pietät und Würde leiten und nicht die Begriffe Individualismus und Modernität. Und das beinhaltet dann auch Einschränkungen, Festlegungen, ja Verbote, beispielsweise die Großmutter nicht in der Urne auf dem Kaminsims zu stellen, nicht in einen Diamanten zu pressen und um den Hals zu tragen.“
Alle Fraktionen zeigen sich offen für eine Modernisierung des Bestattungsrechts. Aber man müsse mit Augenmaß vorgehen. So sieht es auch der Bestatterverband Rheinland-Pfalz. Der jetzige Entwurf sei noch zu ungenau und lasse zu viel Spielraum für Probleme.









