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Bundesligavereine dürfen für Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden

Jan. 14, 2025

Ein Urteil des Bundes-Verfassungsgerichtes, das die Fußballvereine hart treffen könnte: Die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen sollen in Zukunft nämlich von den Vereinen getragen werden.
Immer wieder kommt es am Rande von Fußballspielen zu Ausschreitungen innerhalb, aber auch außerhalb des Stadions. Um dem entgegenzuwirken wird die Polizeipräsenz bei Hochrisikospielen massiv erhöht. Doch wer zahlt die Kosten die schnell mal in die Hundertausende Euro pro Spiel gehen? Nach zehn Jahren Rechtsstreit hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute ein Urteil gefällt.

Prof. Dr. Stephan Harbarth, Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
„Indem sie eine sogenannte Hochrisikoveranstaltung durchführen, also eine Veranstaltung bei der erfahrungsgemäß Gewalthandlungen im erheblichen Maße zu erwarten sind, veranlassen die Veranstalterinnen und Veranstalter eine deutlich gesteigerte staatliche Gefahrenvorsorge. Der besondere Umfang des Aufwands wird in abgrenzbarer Weise durch die Veranstaltung und gerade nicht durch die Allgemeinheit verursacht.“

Heißt: Die Kosten für den Polizeieinsatz muss somit der Veranstalter – also der Verein – und nicht die Allgemeinheit – also der Steuerzahler – zahlen. Die Deutsche Fußball Liga DFL hatte zuvor Beschwerde eingelegt und die Regelung als verfassungswidrig bezeichnet.

Bernd Hoefer, Anwalt Deutsche Fußball Liga
„Leider ist uns das Bundesverfassungsgericht heute in dieser Auffassung nicht gefolgt. Das ist natürlich enttäuschend, aber das ist dann so auch zu akzeptieren. Was ansonsten aus diesem Urteil folgt, werden dann die kommenden Wochen und Monate zeigen, wenn alle dann in Ruhe das Urteil gelesen haben und auch die Folgerungen daraus ziehen können.“

Bisher mussten die Bundesländer für die Polizeikosten aufkommen. In Hessen könnte nun vor allem auf die Frankfurter Eintracht ein riesiger Kostenpunkt zukommen. Die Fans des Bundesligisten fallen immer wieder durch Ausschreitungen auf.
Der hessische Innenminister Roman Poseck begrüßt das Urteil, will die Vereine aber nicht gleich in die Pflicht nehmen.

Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen
„Die Entscheidung eröffnet die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung; eine Verpflichtung spricht sie nicht aus. Ich strebe ein bundesweit einheitliches Vorgehen an. Alles andere würde auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen.“

So sieht es auch sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Michael Ebling.

Michael Ebling (SPD), Innenminister Rheinland-Pfalz
„Rheinland-Pfalz ist auch gewillt, eine solche Gebührenordnung auf den Weg zu bringen. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Ich sage aber gleichzeitig: Es macht nur Sinn, wenn wir uns auch darüber verständigen, wie wir das deutschlandweit einheitlich handhaben wollen. Deswegen ist es für mich auch erstmal ein Thema für die Innenministerkonferenz.“

Es ist also ein Urteil, das viel Klärungsbedarf mit sich bringt
Für Vereine mit problematischen Fanszenen bedeutet es mögliche Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich.