Hessischer Staatsgerichtshof verhandelt Klage gegen Versammlungsgesetz
Fahrrad-Aktivisten auf der Autobahn. Spaziergänge von Gegnern der Corona-Maßnahmen. Landwirte, die mit Traktoren Straßen blockieren. Art und Inhalte von Versammlungen haben sich im Laufe der Jahre verändert. Das macht es für Polizei und Ordnungskräfte schwieriger, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, findet die hessische Landesregierung. Deshalb hat die damals noch schwarz-grüne Koalition im März des vergangenen Jahres ein erneuertes Versammlungsfreiheitsgesetz im Landtag verabschiedet.
Der AfD und der ehemaligen Linken-Fraktion im hessischen Landtag geht die Gesetzesreform zu weit. Seit heute verhandelt der Staatsgerichtshof in Wiesbaden ihre Normenkontrollklagen. Das Gesetz erlaubt es Behörden, Versammlungen einzuschränken, wenn „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (…) gefährdet ist“. An dieser Formulierung stört sich die AfD.
Patrick Schenk (AfD), Abgeordneter Landtag Hessen:
„Wir fühlen uns in der Frage bestätigt, was den Begriff der öffentlichen Ordnung angeht. Hier scheint doch das Gesetz nicht inhaltlich genügend bestimmt zu sein, sodass gerade bei diesem Begriff es keine Verhältnismäßigkeit gibt zum grundrechtseinschränkenden Bereich des Gesetzes.“
Die hessische Landesregierung wolle mit dem Gesetz beispielsweise gewalttätige und extremistische Demonstranten in die Schranken weisen, bewirke damit aber genau das Gegenteil.
Patrick Schenk (AfD), Abgeordneter Landtag Hessen
„Hier brauchen die Ordnungsbehörden und auch die Vollzugsbehörden klare Anweisungen: Wann darf ich eine Versammlung verbieten oder muss ich sie sogar verbieten? Und wann ist das vom Bereich der Meinungsfreiheit gedeckt? Und da hilft das Gesetz im Moment überhaupt nicht, sondern es schafft eher Verwirrung, als dass es Klarheit bringt.“
Aus der Sicht der ehemaligen Linken-Fraktion ist die sogenannte Bannmeile verfassungswidrig, die Demonstrationen in unmittelbarer Nähe des hessischen Landtags verbietet.
Die hessische Landesregierung will sich erst nach der Verhandlung öffentlich zu der Angelegenheit äußern. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im neuen Jahr zu rechnen.









