Prozessauftakt: Pfleger soll Patientin ermordet haben
Der 45-jährige Stefan B. soll die Patientin, die aufgrund ihrer schweren Erkrankung nur noch mit den Augen kommunizieren konnte, in eine für sie lebensgefährliche Rückenlage gebracht haben. Außerdem, so die Anklage, habe er sie mehrmals von ihrem Beatmungsgerät getrennt. Bis zu neun Minuten lang und insgesamt 21 Mal sei der Beatmungsschlauch in der Nacht entfernt worden. Am nächsten Morgen war die Frau tot.
Robert Murmann, Reporter in Koblenz
„Konfrontiert mit der Anklage reagiert Stefan B. heute ungläubig. Er fühle sich ‚wie im falschen Film‘. Die Vorwürfe seien ‚völlig aus der Luft gegriffen‘. Er habe nur seinen Job gemacht. Dafür sei es auch notwendig, für bestimmte pflegerische Behandlungen die Patientin von der Beatmung zu trennen oder kurzzeitig in liegender Position zu lagern. Den Mordvorwurf weist er weit von sich, gibt allerdings zu, Geld und Wein aus dem Haus der Toten gestohlen zu haben.“
Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess wird morgen fortgesetzt. Insgesamt sind fünf weitere Verhandlungstage geplant.









