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Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig
Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute mitgeteilt hat, ist das hessische Verfassungsschutzgesetz in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Unter anderem verstießen Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zur Datenerhebung und -übermittlung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Voraussetzungen für die Ortung von Mobilfunkgeräten und den Einsatz von V-Leuten seien zu niedrigschwellig. Innenminister Roman Poseck reagiert heute auf das Urteil:
Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen
„Was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, das gilt, das gilt in Hessen. Und deshalb werden wir jetzt schnell ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Wir haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Und ich bin sicher, dass wir die Fehler, die das Bundesverfassungsgericht im Gesetz gesehen hat, bis zu diesem Datum beheben werden.“
Geklagt hatten zwei Mitglieder einer als extremistisch eingestuften Organisation, Rechtsanwälte und ein Journalist.
Zeiterfassung für Lehrer gefordert
In Hessen soll die Arbeitszeit von Beschäftigten im Schuldienst künftig flächendeckend erfasst werden. Der Rechtsanspruch darauf müsse zügig umgesetzt werden. Das fordern mehrere Verbände, darunter die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Eine Dienstvereinbarung solle Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausenzeiten regeln. Zudem solle das hessische Kultusministerium ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen. Arbeitsbedingungen und Unterrichtsqualität könnten so langfristig verbessert werden.
Corona-Herbstwelle rollt an
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat jetzt 284 neue Corona-Infektionen innerhalb einer Woche gemeldet. Das sind 78 Prozent mehr als in der Woche zuvor. Das Amt erfasst allerdings nur durch einen PCR-Test bestätigte Neuinfektionen. Die tatsächliche Zahl der Erkrankungen dürfte deutlich höher sein. Aktuell dominiert eine besonders ansteckende Virusvariante, die aber nicht gefährlicher ist als die vorherige. Die Ständige Impfkommission empfiehlt insbesondere Personen ab 60 Jahren und medizinischem Personal, sich impfen zu lassen.









