Wie läuft das Asylverfahren an der Grenze?
Die sogenannte Dublin-III-Verordnung besagt, dass das Land für ein Asylverfahren zuständig ist, das der Geflüchtete in Europa zuerst betreten hat. Da Deutschland keine EU-Außengrenze hat, ist es also eigentlich nie zuständig. Doch viele Menschen reisen durch die EU-Länder weiter bis nach Deutschland, weil sie hier auf eine bessere staatliche Versorgung hoffen.
Doch egal ob bereits registriert oder nicht, Deutschland darf sie in keinem Fall direkt an der Grenze zurückweisen – so hat es der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden. Deshalb durchlaufen sie in Deutschland ein kompliziertes Verfahren.
Patrick Müller, Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz
„Wenn er im Moment an der Grenze Asyl sagt, wird die Person mitgenommen wird normalerweise dem Ausländeramt vorgeführt und in der Regel kriegt er einen Anlaufschein für eine Erstaufnahmeeinrichtung, wird aufgenommen. Und wenn er irgendwo schon mal registriert wurde in einem anderen EU-Land, dann versucht man das Dublin-Verfahren durchzuführen. Das heißt, man hat ein halbes Jahr Zeit, ihn in dieses Land zurückzuführen. Nur die anderen Staaten tun natürlich viel um die nicht aufnehmen zu müssen, durch dass nur bestimmte Flughäfen angeflogen werden dürfen und nur zu bestimmten Zeiten. Das ist natürlich ein Problem dann.
Tatsächlich funktionieren die Dublin-III-Regeln in der Praxis oft nicht. Denn die Ankunftsstaaten registrieren viele Geflüchtete nicht. Außerdem weigern sie sich oft, bereits registrierte Flüchtlinge von Deutschland zurückzunehmen. Dadurch bleiben Tausende von Geflüchteten in Deutschland, die längst ausreisepflichtig sind. Für die Union steht deshalb fest: Dublin funktioniert nicht.
Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen (am 11.9.2024)
„Und wenn ein europarechtliches System nicht funktioniert, dann muss es möglich sein ein anderes System an die Stelle zu setzen. Aus meiner Stelle kommt dann wieder nationales Recht zu Anwendung. Und da haben wir sehr klare Regelungen im Artikel 16a des Grundgesetzes und in Paragraph 18 des Asylgesetzes. Dort steht nämlich genau drin, dass wir Menschen, die aus sicheren Drittstaaten kommen, die Einreise verweigern müssen. Aus meiner Sicht ist auch dieser Weg also auch ohne weiteres gangbar.“
Außerdem verweist die Union auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Deutschland könne demnach eine Notlage ausrufen, wenn die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit“ in Gefahr seien. Und diese Ausnahmesituation sei in Deutschland erreicht, sagt die Union.
Die Ampelkoalition dagegen hält weiter an den Dublin-Verfahren fest. Sie sollen aber beschleunigt werden, damit die Asylsuchenden schneller in das für sie zuständige EU-Land zurückgeschickt werden können. Dafür sollen die Bundesländer in Grenznähe Abschiebehaft-Plätze zur Verfügung stellen.
Es bleibt also dabei: Dass Grenzkontrollen stattfinden müssen, darüber sind sich Regierung und Union einig. Aber darüber, wer bei diesen Kontrollen direkt zurückgewiesen werden darf und wer nicht – darüber wird wohl auch in den nächsten Wochen weiter heftig gestritten werden.









