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Plädoyers im Trierer Amokfahrer-Prozess

Mai 2, 2024

Die Amokfahrt in Trier vor gut drei Jahren hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Sechs Menschen sind gestorben, Dutzende wurden schwer verletzt. Im neu aufgerollten Gerichtsprozess geht es jetzt um die Frage: War der Angeklagte, der unter paranoider Schizophrenie leidet, schuldfähig? Heute halten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung im bereits zweiten Prozess dazu ihre Plädoyers. Das Verfahren steht kurz vor dem Ende.
Für Bernd W. ist das der wohl vorletzte Gang in den Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes.
Rückblick: Im Dezember 2020 rast der Angeklagte durch die Trierer Innenstadt, tötet dadurch unmittelbar fünf Menschen. 18 weitere verletzt er schwer.
Für diese Tat ist der Angeklagte bereits zur lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Aber der Bundesgerichtshof hat das Urteil zum Teil aufgehoben. Die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten sei nicht vollumfänglich geklärt worden. Bernd W. leidet unter einer paranoiden Schizophrenie.

Frank Peter, Verteidiger von Bernd W.
„Er war im Wahn. Das hat sich bei ihm auch schon länger angestaut, abgezeichnet, sodass man sagen kann – also das war jetzt dieser nichtmedizinische Begriff – Endstadium. Es hat sich halt bei ihm so lange aufgestaut, bis es irgendwann so weit war, dass halt eben diese Tat aufgrund der Umstände des Wahnes passiert ist.“

Demnach sei der Angeklagte vermindert schuldfähig. Die Verteidigung fordert deswegen eine mildere Strafe. Die Staatsanwaltschaft sieht dagegen keinen Grund für eine Strafmilderung.

Eric Samel, Staatsanwaltschaft Trier
„Hier ist der Fall so, dass wir eine Tat haben, die zum einen so erheblich von – in Anführungszeichen – normalen Taten also einem normalen Tötungsdelikt abweicht aufgrund der Vielzahl der Opfer, aufgrund des Leids, das verursacht worden ist, aufgrund der Brutalität und Grausamkeit der Tat, aber gleichzeitig auch im Hinblick auf die Täterpersönlichkeit, dass all dies dafür spricht, den Strafrahmen nicht zu verschieben.“

In den Plädoyers entladen sich heute auch die Emotionen.

Marcel Gassan – Reporter
„Ein Anwalt der Hinterbliebenen beschreibt zum Beispiel das Schicksal eines Opfers: Eine Lehrerin, die den Unterricht ihrer Schulklasse zehn Minuten früher beendet hat und deswegen zum Tatzeitpunkt auf der Trier Fußgängerzone war und überfahren wurde. Ein anderer Anwalt der Nebenklage nennt den Angeklagten ‚den feigsten Menschen auf dieser Erde‘. Bernd W. reagiert mit einem Lächeln. Äußern tut er sich nicht selbst, aber er lässt durch seine Anwältin ein Schreiben vorlesen. Darin behauptet er, dass etliche Zeugen – darunter auch Polizisten – nicht wahrheitsgemäß ausgesagt hätten.“

Konkret zur Tat äußert sich Bernd W. in seinem Schreiben nicht. Während es vorgelesen wird, verlässt die Nebenklage den Gerichtssaal.

Otmar Schaffarczyk, Anwalt der Nebenklage
„Er hat nicht nur das Gericht verspottet, er hat die Nebenkläger verspottet, er hat die ganze Stadt verspottet, mit dem, was er da gesagt hat. Einen Bezug zu der Tat hat das in keinster Weise ergeben, sodass wir – denke ich auch berechtigt – den Saal verlassen haben. Das müssen wir uns nicht anhören.“

Am Montag will das Gericht das Urteil sprechen. Dann wird Bernd W. den Gerichtsaal wohl zum letzten Mal betreten.