Justizminister Roman Poseck zu Anti-Israel-Demos in Hessen
Samstag um kurz nach drei auf dem Frankfurter Rossmarkt: Rund 600 pro-palästinensische Demonstranten protestieren gegen die Bombardierung des Gaza-Streifens durch Israel – und für ein freies Palästina. Wenige Minuten zuvor hat die Polizei eine Versammlung der Israel-Gegner nur ein paar hundert Meter weiter auf dem Opernplatz verhindert.
Kurz vor Beginn der Demonstration hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Verbot der Proteste durch die Stadt Frankfurt bestätigt. Begründung: Von der Demonstration gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus – bei ähnlichen Veranstaltungen sei es in der Vergangenheit immer wieder zu Straftaten gekommen.
Bereits am Freitag hatte die Polizei die Anmelderin der Samstagsdemonstration vorübergehend festgenommen – und das während eines laufenden Interviews mit mehreren Fernsehteams. Nachdem die anwesenden Beamten die Palästina-Aktivistin Aitak Barani zunächst minutenlang unbehelligt hatten reden lassen, ließ die Polizei ihr folgende Aussage zu den Vorkommnissen in Israel nicht durchgehen:
Aitak Barani, Palästina e.V. Frankfurt
„Für mich ist dieses Ausbrechen aus dem Freiluftgefängnis eine gelungene Widerstandsaktion. Es gibt keinen Terror der Hamas. Und es gibt auch keinen Terror der PFLP. Und es gibt auch … Widerstand, bewaffneter Widerstand, ist kein Terror.“
Mit dieser Aussage negiere und verharmlose Barani Straftaten und Terrorakte durch die Hamas in Israel. Dadurch sei auch der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Thomas Hollerbach, Polizei Frankfurt
„Eines ist klar: Solche Äußerungen in der Öffentlichkeit können wir nicht akzeptieren.“
Menschen, die sich in Deutschland auf offener Straße über den Tod von Juden freuen? Das, so der breite Konsens, ist nicht nur moralisch verwerflich – es muss auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Oder besser noch: von Anfang an verhindert werden. Am Samstag ist die Polizei in der Frankfurter Innenstadt mit einem Großaufgebot vor Ort – und löst im Laufe des Nachmittags auch die spontane Palästinenser-Demo auf dem Rossmarkt auf. Dabei sprechen die Beamten rund 300 Platzverweise aus. Zwölf Demonstranten werden vorübergehend festgenommen.
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Eva Dieterle, Moderatorin: Und für eine bessere rechtliche Einordnung begrüße ich jetzt bei mir den hessischen Justizminister Roman Poseck. Guten Abend, schön, dass Sie hier sind.
Poseck: Also mich macht das sehr betroffen. Man sieht, dass dieser Konflikt auch bei uns angekommen ist. Und ich finde das entsetzlich, dass dieser schreckliche Terrorangriff auf Israel, auf die israelische Bevölkerung verharmlost wird, ja geradezu gebilligt wird. Das darf bei uns so nicht geschehen. Wir müssen an der Seite Israels stehen. Wir müssen hier solidarisch sein mit Israel und wir müssen gegen diese Erscheinungen, wie wir das gerade auch gesehen haben, konsequent vorgehen. Hier ist auch die Konsequenz des Rechtsstaats gefragt. Und nach meinem Eindruck hat der Rechtsstaat auch am vergangenen Wochenende gut funktioniert.
Dieterle: Eine ganz entscheidende Frage ist dabei ja: Ab wann ist so eine Demonstration strafrechtlich relevant? Ab wann kann eine solche Demonstration verboten werden?
Poseck: Darüber müssen am Ende Gerichte entscheiden. Hier hatte die Stadt Frankfurt die Demonstration verboten, auch das hessische Innenministerium, mein Kollege Peter Beuth, war für dieses Verbot und der Verwaltungsgerichtshof hat am Ende gesagt, dass das Verbot rechtmäßig ist. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof vor allem darauf abgestellt, dass diese Demonstration eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeutet, weil zu erwarten war, dass dort Straftaten geschehen, beispielsweise das Billigen von Straftaten – das Billigen der fürchterlichen Terroranschläge durch die Hamas ist eine Straftat – und das war hier konkret zu befürchten. Wir haben ja auch die Äußerung der Anmelderin gesehen, und das hat dazu geführt, dass hier diese Versammlung durch den Verwaltungsgerichtshof verboten wurde.
Dieterle: Erleben wir damit sozusagen die Grenzen unserer Versammlungs- und unserer Meinungsfreiheit? Gerade wenn wir an die eigene Geschichte, an unsere eigene Vergangenheit mit den Juden und Israel zurückdenken.
Poseck: Also es ist natürlich immer ein schmaler Grat. Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Die Versammlungsfreiheit steht in unserem Grundgesetz, aber sie kann natürlich nicht grenzenlos gelten. Wenn eben von einer Versammlung Straftaten ausgehen, dann gibt es auch die Möglichkeit des Verbots. Wie gesagt, das hat der Verwaltungsgerichtshof hier gemacht. Aber wie schmal der Grat ist, wird ja auch daran deutlich, dass noch die andere Instanz, die Vorinstanz, eine andere Entscheidung getroffen hat, nämlich die Versammlung an sich noch genehmigen wollte. Nun haben sich im Verlaufe des Samstags dann noch mal neue Erkenntnisse ergeben. Aber ich glaube, wir haben gerade hier an dieser Stelle auch als Deutsche eine besondere Verpflichtung. Es darf nicht sein, dass auf unseren Straßen Antisemitismus geäußert wird, dass das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird. Hier ist wirklich auch unsere Staatsraison gefordert, unsere Geschichte aufgerufen, dass wir an der Seite Israels stehen und dass wir gerade als Deutsche hier auch sehr konsequent diesen Erscheinungen einen Riegel vorschieben.
Dieterle: Und doch erleben wir ja gerade, dass durch die Migration der Antisemitismus angestiegen ist, teilweise massiv angestiegen ist. Bringt das aus Ihrer Sicht denn den deutschen Rechtsstaat in Gefahr?
Poseck: Es ist eine Herausforderung für den Rechtsstaat. In der Tat erleben wir einen Anstieg des Antisemitismus. Das finde ich schrecklich. Ich finde es furchtbar, dass zum Beispiel ein Sportverein wie Makkabi in Berlin nicht mehr Sport betreiben kann, bzw seinen Spielbetrieb nicht aufrechterhalten kann. Das muss uns sehr zu denken geben, denn das jüdische Leben in unserer Gesellschaft ist ein großes Geschenk für uns. Gerade nach dem Holocaust ist das alles andere als selbstverständlich. Von daher sind wir alle aufgerufen, gegen Antisemitismus vorzugehen. Das betrifft die Gesellschaft, das ist aber auch eine Aufgabe für den Rechtsstaat, der, wie gesagt, hier herausgefordert ist. Aber noch einmal: Unser Rechtsstaat ist handlungsfähig, wir haben Strafvorschriften, wir müssen auch das Aufenthaltsrecht an dieser Stelle schärfen. Das heißt, es muss auch zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommen können. Aus meiner Sicht darf jemand, der antisemitisch von seiner Grundhaltung ist, in Deutschland kein Bleiberecht haben.
Dieterle: Heißt das, Sie stellen sich auf weitere solche Szenen ein? Ist natürlich schwierig, in die Zukunft zu gucken, aber was erwartet uns in den kommenden Wochen? Wieder solche Versammlungen, die eigentlich nicht stattfinden dürfen?
Poseck: Wir können das nicht ausschließen, natürlich. Wir müssen ja auch davon ausgehen, dass dieser schreckliche Konflikt im Nahen Osten noch andauern wird und dass er natürlich auch in unserer Gesellschaft zu einer Emotionalisierung auch weiter führen wird. Umso wichtiger ist es, dass wir hier von Anfang an Konsequenz zeigen auf der Ebene der Polizei, aber auch auf der Ebene der Justiz. Genau das ist ja auch am Sonntag geschehen, sodass das jedenfalls auch ein Beispiel dafür ist, dass wir solche Situationen in den Griff bekommen können. Aber ich glaube, wir sind jetzt alle aufgerufen, hier mitzuwirken, auch zu deeskalieren und an der Seite auch Israels zu stehen. Das halte ich jedenfalls für das Gebot der Stunde und erwarte, das will ich auch sagen, auch von den Muslimen, die bei uns leben, dass sie jedenfalls diese schrecklichen, widerwärtigen Terrorangriffe der Hamas ebenso verurteilen, wie wir es tun.
Dieterle: Ein Thema, dass Sie, aber auch uns natürlich weiter beschäftigen wird. Herr Poseck, vielen Dank, dass Sie heute dazu Stellung genommen haben.
Poseck: Sehr gerne.









