Landtag debattiert Abschlussbericht des Lübcke-Untersuchungsausschusses
Gut vier Jahre nach dem Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ging es heute im Hessischen Landtag wohl zum letzten Mal um die Frage: Hätte das Verbrechen verhindert werden können, wenn Politik und Sicherheitsbehörden ihre Arbeit richtig gemacht hätten? Die ernüchternde Antwort: Klarheit darüber gibt es auch nach mehr als drei Jahren Untersuchungsausschuss nicht. Die Fraktionen konnten sich nicht einmal auf einen gemeinsamen Abschlussbericht einigen.
Eigentlich hätte der SPD-Abgeordnete Gerald Kummer den Abgeordneten im Hessischen Landtag heute darüber berichten sollen, zu welchem Ergebnis der Lübcke-Untersuchungsausschuss nach mehr als drei Jahren mit rund 60 Sitzungen und der Befragung von insgesamt 55 Zeugen kommt. Doch vor allem die CDU erkennt seinen Abschlussbericht nicht an.
Gerald Kummer (SPD), Abgeordneter Landtag Hessen
„Hätte man von Anfang an klargestellt, dass man einen Entwurf eines Oppositionsabgeordneten ohnehin mit Füßen treten will – ich hätte mir die ganze Arbeit sparen können.“
Die CDU spricht von „eklatanten Fehlern“ im Abschlussbericht – ohne diese genau zu benennen. Eine Uneinigkeit, die wohl vor allem dem Wahlkampf geschuldet ist:
Von möglichen Fehlern und Versäumnissen der Sicherheitsbehörden oder von Innenminister Peter Beuth und seinen beiden Vorgängern Boris Rhein und Volker Bouffier will die Landesregierung weniger als drei Monate vor der Wahl nichts wissen. Zumal der Mord an Walter Lübcke ohnehin nicht zu verhindern gewesen sei.
Holger Bellino (CDU), Abgeordneter Landtag Hessen
„Hinweise auf die Tatplanung hat es leider nicht gegeben. Wie soll denn dann ein solcher Wahnsinn, ein solcher rassistischer Wahnsinn verhindern werden? So kommen wir zu dem Schluss, dass die Tat durch die Sicherheitsbehörden nicht zu verhindern war.“
Die SPD sieht dagegen eine Verkettung von unglücklichen Umständen und Versäumnissen bei den Sicherheitsbehörden, ohne die die Tat vielleicht hätte verhindert werden können. Etwa, dass der Verfassungsschutz den späteren Lübcke-Mörder Stefan E. als „abgekühlt“ einstufte, obwohl er gleichzeitig als „brandgefährlich“ galt – oder dass die Behörden nicht eingriffen, als Walter Lübcke im Internet offen mit dem Tode bedroht wurde.
Günter Rudolph (SPD), Fraktionsvorsitzender Landtag Hessen
„Sie haben anscheinend auch gar nicht mitbekommen in den Jahren 2012, 2013, 2014, wie sich die sozialen Medien, das Internet entwickelt. Im Nachhinein ein gravierender Fehler. Sie hatten die rechtsextreme Szene in Nordhessen nicht im Fokus.“
Die Linke geht noch einen Schritt weiter: Viel zu lange habe sich der Verfassungsschutz einseitig auf die Gefahr durch islamistischen Terror konzentriert – auf dem rechten Auge sei man dagegen blind gewesen.
Torsten Felstehausen (Die Linke), Abgeordneter Landtag Hessen
„Der Mord basierte auf einem Versagen auf zwei Ebenen: Dem politischen Versagen, dem zunehmenden Rechtsschwenk in dieser Gesellschaft nicht konsequent entgegenzutreten und dem Versagen der Sicherheitsbehörden im Bezug auf Tätergruppen und Akteure.“
Große Unstimmigkeit also nach mehr als drei Jahren politischer Aufklärungsarbeit – in einer kontroversen Landtagsdebatte kurz vor der parlamentarischen Sommerpause.
Eigentlich hätte der SPD-Abgeordnete Gerald Kummer den Abgeordneten im Hessischen Landtag heute darüber berichten sollen, zu welchem Ergebnis der Lübcke-Untersuchungsausschuss nach mehr als drei Jahren mit rund 60 Sitzungen und der Befragung von insgesamt 55 Zeugen kommt. Doch vor allem die CDU erkennt seinen Abschlussbericht nicht an.
Gerald Kummer (SPD), Abgeordneter Landtag Hessen
„Hätte man von Anfang an klargestellt, dass man einen Entwurf eines Oppositionsabgeordneten ohnehin mit Füßen treten will – ich hätte mir die ganze Arbeit sparen können.“
Die CDU spricht von „eklatanten Fehlern“ im Abschlussbericht – ohne diese genau zu benennen. Eine Uneinigkeit, die wohl vor allem dem Wahlkampf geschuldet ist:
Von möglichen Fehlern und Versäumnissen der Sicherheitsbehörden oder von Innenminister Peter Beuth und seinen beiden Vorgängern Boris Rhein und Volker Bouffier will die Landesregierung weniger als drei Monate vor der Wahl nichts wissen. Zumal der Mord an Walter Lübcke ohnehin nicht zu verhindern gewesen sei.
Holger Bellino (CDU), Abgeordneter Landtag Hessen
„Hinweise auf die Tatplanung hat es leider nicht gegeben. Wie soll denn dann ein solcher Wahnsinn, ein solcher rassistischer Wahnsinn verhindern werden? So kommen wir zu dem Schluss, dass die Tat durch die Sicherheitsbehörden nicht zu verhindern war.“
Die SPD sieht dagegen eine Verkettung von unglücklichen Umständen und Versäumnissen bei den Sicherheitsbehörden, ohne die die Tat vielleicht hätte verhindert werden können. Etwa, dass der Verfassungsschutz den späteren Lübcke-Mörder Stefan E. als „abgekühlt“ einstufte, obwohl er gleichzeitig als „brandgefährlich“ galt – oder dass die Behörden nicht eingriffen, als Walter Lübcke im Internet offen mit dem Tode bedroht wurde.
Günter Rudolph (SPD), Fraktionsvorsitzender Landtag Hessen
„Sie haben anscheinend auch gar nicht mitbekommen in den Jahren 2012, 2013, 2014, wie sich die sozialen Medien, das Internet entwickelt. Im Nachhinein ein gravierender Fehler. Sie hatten die rechtsextreme Szene in Nordhessen nicht im Fokus.“
Die Linke geht noch einen Schritt weiter: Viel zu lange habe sich der Verfassungsschutz einseitig auf die Gefahr durch islamistischen Terror konzentriert – auf dem rechten Auge sei man dagegen blind gewesen.
Torsten Felstehausen (Die Linke), Abgeordneter Landtag Hessen
„Der Mord basierte auf einem Versagen auf zwei Ebenen: Dem politischen Versagen, dem zunehmenden Rechtsschwenk in dieser Gesellschaft nicht konsequent entgegenzutreten und dem Versagen der Sicherheitsbehörden im Bezug auf Tätergruppen und Akteure.“
Große Unstimmigkeit also nach mehr als drei Jahren politischer Aufklärungsarbeit – in einer kontroversen Landtagsdebatte kurz vor der parlamentarischen Sommerpause.









