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Abstimmung über Heizungsgesetz gestoppt

Juli 6, 2023

Das vieldiskutierte Heizungsgesetz muss weiter auf sich warten lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ihm jetzt erst mal einen Riegel vorgeschoben.
Es ist ein Schlag ins Gesicht der Ampelkoalition in Berlin. Sie wollte das umstrittene Heizungsgesetz unter Hochdruck noch in dieser Woche vom Bundestag verabschieden lassen. „Geht nicht“, sagt das Bundesverfassungsgericht und stoppt die Abstimmung für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Ein CDU-Abgeordneter hatte in einem Eilverfahren geklagt, nun folgt die Häme für das Gesetzvorhaben der Bundesregierung.
Gordon Schnieder (CDU), Fraktionsvorsitzender Landtag Rheinland-Pfalz
„Das ist so schlecht gemacht, so handwerklich schlecht. Und dann auch noch mit dem Wunsch, es durchzupeitschen. Man wollte hier im Schweinsgalopp durch, das wird dem Thema nicht gerecht, das wird auch der Wichtigkeit des Themas nicht gerecht. Und es wird vor allen Dingen auch der Wertigkeit der Opposition nicht gerecht.“
Erst gestern gab es letzte Änderungen am Gesetz, morgen sollte aber schon abgestimmt werden. Die Bundestagsabgeordneten sollten sich aber mindestens 14 Tage mit einem schriftlich vorliegenden Gesetzesentwurf auseinandersetzen können, urteilt das Bundesverfassungsgericht. So würden die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten gewahrt, sagen auch Verfassungsexperten.
Prof. Friedhelm Hufen, Experte für Verfassungsrecht
„Wenn das Gesetz nämlich erst mal verabschiedet ist und der Abgeordnete konnte nicht richtig mitwirken, dann ist es irreversibel. Gerade in den hochkomplexen Fragen der Gegenwart, die so umstritten sind, muss Ruhe sein im Gesetzgebungsverfahren. Es ist eine Missachtung des Parlaments und des einzelnen Abgeordneten, wenn das so schnell geht und im Grunde nicht richtig informiert werden kann.“
Nun soll erst nach der Sommerpause Anfang September abgestimmt werden. Die FDP, die als kleinster Koalitionspartner den größten Nachbesserungsdarf anmahnte, sieht darin auch etwas Positives.
René Rock (FDP), Fraktionsvorsitzender Landtag Hessen
„Es ist wichtig, dass dieses Gesetz jetzt auch öffentlich noch mal gut beraten wird. Damit klar wird, dass es ein neues Gesetz wird. Da steht die alte Überschrift drüber, aber es ist komplett verändert worden. Das haben wir im Bundestag so noch nicht gehabt, dass ein Gesetz reingekommen ist und ist komplett verändert worden. Und darum ist es gut, dass das jetzt in Ruhe noch mal angehört wird.“
Inhaltlich soll sich nun nichts mehr an dem Gesetz ändern, das für Hausbesitzer den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen regeln soll. Für die Bundesregierung dürfte es vor allem um Schadensbegrenzung in der öffentlichen Wahrnehmung gehen.