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„Cum Ex“ – Hohe Haftstrafe wegen systematischer Steuerhinterziehung

Mai 30, 2023

Wenn Bürger Steuern hinterziehen, dann geht uns das alle an – denn dieses Geld fehlt für Investitionen in Infrastruktur, für kostenlose Kitas oder auch zur finanziellen Entlastung der Bürger selbst. 30 Milliarden Euro finanzieller Schaden soll Deutschland durch die komplizierten Cum-Ex-Steuertricks entstanden sein, weltweit reichen Schätzungen bis zu 150 Milliarden Euro. Er gilt als Architekt dieser Steuertricks, als Initiator des größten Steuerskandals in der Bundesrepublik – Hanno Berger. Seit Juni 2022 muss er sich vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. Heute ist das Urteil gefallen.
 

8 Jahre und drei Monate Haft für Hanno Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung. Diese Strafe hat das Landgericht Wiesbaden gegen den 72-Jährigen verhängt. Aus seinem Vermögen soll außerdem über eine Million Euro eingezogen werden.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Berger in den Jahren 2006 bis 2008 für den Staat einen Steuerschaden in Höhe von 113 Millionen Euro verursacht hat – durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte.
Berger, der selbst einmal für die hessische Finanzverwaltung gearbeitet hat, gilt als einer der geistigen Väter dieser Cum-Ex-Geschäften.
Diese Cum-Ex-Geschäfte werden mit Aktien gemacht. Einmal im Jahr werden Aktionäre am Gewinn eines Unternehmens beteiligt. Sie erhalten eine Dividende. 25 % davon fließen als Steuer an den Staat. Doch Fonds und Banken sind von der Steuer befreit. Sie erhalten deshalb eine Steuerbescheinigung und können sich die Steuer zurückerstatten lassen. Ziel der Cum-Ex-Geschäfte ist es, mehr Steuerbescheinigungen zu erhalten, als eigentlich Steuern bezahlt wurden. Dafür braucht man mindestens drei Beteiligte. Diese schieben die Aktien vor und nach der Dividenden-Ausschüttung so schnell hin und her, dass das Finanzamt den Überblick. Am Ende stellt das Finanzamt mehr Steuerbescheinigungen aus und erstattet mehr Steuern, als überhaupt bezahlt wurden.

Auf diese Weise bedienten sich Banker und Investoren jahrelang aus der Staatskasse. Vollkommen legal, sagt Berger. Denn eine vermeintliche Gesetzeslücke sei erst 2012 geschlossen worden.

Daniele Castello, Reporter in Wiesbaden:
„Berger schüttelt auch heute andauernd den Kopf; ist davon überzeugt, dass seine Taten damals durch eine Gesetzeslücke legal gewesen seien. Die Urteilsbegründung dreht sich lange um komplexe juristische Details.
Dann sagt die Vorsitzende Richterin: Eigentlich ist es doch ganz einfach – ein Griff in die Staatskasse könne niemals legal sein, es sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger. Einen ähnlichen Satz hat mal der ehemalige hessische Ministerpräsident Hans Eichel gesagt: Um zu verstehen, dass die Cum-Ex-Geschäfte nichts anderes sind als Raub, genügen schon die Zehn Gebote.“

Selbst seine eigenen Verteidiger folgen der Auffassung des Gerichts – sie gestehen, dass sie mit ihrem Mandanten oft im Clinch lagen.

Michael Simon, Verteidiger: „Wer den Prozess beobachtet hat hat ja an vielen Stellen mitbekommen dass die Vereidigung mit dem Mandaten nicht zu einer Übereinkunft hi sichtlich seines Prozess erhaltend und seiner Verteidigungsstratege gekommen ist sodass wir als vereidige beschränken mussten dass der Mandat in seinen prozessualen Rechten nicht beschnitten wird.“

Das Landgericht Bonn hatte Berger in einem anderen Verfahren bereits zu 8 Jahren Haft verurteilt. Gegen beide Urteile will Berger in Revision gehen.

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