Prozess nach Klebeaktionen der „Letzten Generation“
Sie kleben sich auf den Straßen fest – sie brechen Gesetze, um auf den Klimaschutz aufmerksam zu machen. Damit hält die „Letzte Generation“ viele Großstädte in Atem. So auch Frankfurt. Tagelang legten Aktivisten den Verkehr in der Mainmetropole lahm. Die Polizei hat 140 Ermittlungsverfahren eingeleitet und heute gab es einen der ersten Prozesse. Nach dem harten Gefängnisurteil gegen Klimakleber in Berlin stellt sich die Frage: Geht das Gericht in Frankfurt auch so weit?
Montag, 11. April 2022: In Frankfurt kleben sich Mitglieder der Initiative „Letzte Generation“ auf die Fahrbahn und blockieren so die Zufahrten der A66 und A648. Die Polizei nimmt zwölf von ihnen fest.
Der Morgen danach: Wieder blockieren Aktivisten im Frankfurter Berufsverkehr wichtige Zufahrtsstraßen und verursachen kilometerlange Staus. Die Polizeibeamten müssen erneut eingreifen, 50 Personen werden vorübergehend festgenommen.
An den kommenden beiden Tagen erreichen die Aktionen die Innenstadt. Auch Mainbrücken werden blockiert, die Polizei kesselt Aktivisten ein, insgesamt gibt es 200 Festnahmen.
Heute müssen sich zwei der Straßenblockierer vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Nötigung.
Michael Bolz, Oberstaatsanwalt
„Weil die anderen Verkehrsteilnehmer, die Autofahrer, in ihrer Fortbewegungsfreiheit behindert werden. Die haben ja auch legitime Ziele. Das ist ja auch ein Grundrecht, dass sie in Anspruch nehmen, nämlich auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und hier sind die beiden Grundrechte gegeneinander abzuwägen.“
Zudem seien die Aktionen nicht als Demonstration angemeldet gewesen. Die beiden Angeklagten sollen extra aus München angereist sein. Zu den Abläufen äußern sich Michael W. und Julian L. aber nur sehr zurückhaltend.
Carsten Praeg, Reporter
„Einer der beiden Angeklagten spricht anfangs nur sehr leise, der andere hält bei jeder Frage des Staatsanwalts Rücksprache mit seinem Verteidiger. Erst bei ihren Schlussworten tauen sie auf: Ihre Aktionen rechtfertigen sie als zivilen Ungehorsam gegen die Klimapolitik der Bundesregierung. Ihre Anwälte gehen noch einen Schritt weiter: Sie beantragen, Bundesverkehrsminister Volker Wissing solle sich als Zeuge zu den Klimazielen äußern. Die Vorsitzende Richterin lehnt das ab: Nicht relevant für diesen Prozess.“
Zudem argumentiert die Verteidigung, die Protestaktionen seien gewaltfrei verlaufen. Trotzdem erhalten die beiden Aktivisten Geldstrafen von 1.100 und 1.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Montag, 11. April 2022: In Frankfurt kleben sich Mitglieder der Initiative „Letzte Generation“ auf die Fahrbahn und blockieren so die Zufahrten der A66 und A648. Die Polizei nimmt zwölf von ihnen fest.
Der Morgen danach: Wieder blockieren Aktivisten im Frankfurter Berufsverkehr wichtige Zufahrtsstraßen und verursachen kilometerlange Staus. Die Polizeibeamten müssen erneut eingreifen, 50 Personen werden vorübergehend festgenommen.
An den kommenden beiden Tagen erreichen die Aktionen die Innenstadt. Auch Mainbrücken werden blockiert, die Polizei kesselt Aktivisten ein, insgesamt gibt es 200 Festnahmen.
Heute müssen sich zwei der Straßenblockierer vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Nötigung.
Michael Bolz, Oberstaatsanwalt
„Weil die anderen Verkehrsteilnehmer, die Autofahrer, in ihrer Fortbewegungsfreiheit behindert werden. Die haben ja auch legitime Ziele. Das ist ja auch ein Grundrecht, dass sie in Anspruch nehmen, nämlich auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und hier sind die beiden Grundrechte gegeneinander abzuwägen.“
Zudem seien die Aktionen nicht als Demonstration angemeldet gewesen. Die beiden Angeklagten sollen extra aus München angereist sein. Zu den Abläufen äußern sich Michael W. und Julian L. aber nur sehr zurückhaltend.
Carsten Praeg, Reporter
„Einer der beiden Angeklagten spricht anfangs nur sehr leise, der andere hält bei jeder Frage des Staatsanwalts Rücksprache mit seinem Verteidiger. Erst bei ihren Schlussworten tauen sie auf: Ihre Aktionen rechtfertigen sie als zivilen Ungehorsam gegen die Klimapolitik der Bundesregierung. Ihre Anwälte gehen noch einen Schritt weiter: Sie beantragen, Bundesverkehrsminister Volker Wissing solle sich als Zeuge zu den Klimazielen äußern. Die Vorsitzende Richterin lehnt das ab: Nicht relevant für diesen Prozess.“
Zudem argumentiert die Verteidigung, die Protestaktionen seien gewaltfrei verlaufen. Trotzdem erhalten die beiden Aktivisten Geldstrafen von 1.100 und 1.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.









