Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

Streit um Privatstraße in Zweibrücken

Apr. 13, 2023

Im Briefkasten verstecken sich nicht nur nette Karten und Urlaubsgrüße, sondern oft auch mal unangenehme Briefe – Sie kennen das. Für die Anwohner einer ganzen Straße in Zweibrücken war ein Brief aber nicht nur unangenehm, sondern auch wirklich ärgerlich. Denn sie sollen ihre Straße kaufen – richtig gehört – ansonsten soll die ganze Stra0e gesperrt werden.
Lydia Saam, Anwohnerin
„Wir wohnen hier seit ’96. 1996. Und bisher war alles gut. Bis dann plötzlich ein Schreiben gekommen ist, dass uns dann auch wirklich ein bisschen überrascht hat. Ganz ernst haben wir das nicht genommen.“
Bis sie und ihre Nachbarn festgestellt haben: Doch, das ist ernst gemeint. Denn im vergangenen Juli hat ein privater Investor das Teilstück der Siebenpfeifferstraße 23 bis 43 ersteigert. Jetzt möchte er, dass die Nachbarschaft es ihm abkauft. Für die Anwohner ist das keine Option. Der Eigentümer droht allerdings damit, dann die Straße zu sperren. Das würde bedeuten, einige Grundstücke wären vom Rest der Stadt abgeschnitten.
Lydia Saam, Anwohnerin
„Das ist ja schon ein riesiges Problem. Wir sind alle noch beruflich beschäftigt. Und irgendwie musst du ja auch zu deinem Eigentum kommen. Wir zahlen ja auch Steuern und es kann nicht sein, dass sie uns einfach die Straße sperren zur Einfahrt vor die Haustür. Das ist irgendwie unrealistisch.“
Der Eigentümer selbst hat auf eine Anfrage von 17:30 Sat.1 live nicht reagiert. Er argumentiert aber in seinem Schreiben an die Anwohner damit, dass im Grundbuch keine Wege- und Überfahrtsrechte zu den Grundstücken eingetragen seien. Deshalb könne er die Straße absperren, sollte die Nachbarschaft ihm kein Angebot vorlegen.
Für den Rechtsanwalt, der einige der Anwohner in der Sache vertritt, ist die Lage nicht so eindeutig. Natürlich könnte der Besitzer einen Poller auf seine Privatstraße stellen, aber:
Sebastian Pick, Rechtsanwalt
„Ob das dann rechtlich auch zulässig ist, ist dann die andere Frage. Da insbesondere verschiedene Grundstücke hier nur über diese Straße zu erreichen sind, ist es natürlich letztlich nicht zulässig, hier keinen mehr durchzulassen, weil dann würden die Anwohner auch nicht mehr an ihre Häuser kommen.“
In den 1990er Jahren hat eine Baufirma die Grundstücke gekauft und bebaut. Gleichzeitig wurde die rund 100 Meter lange Verbindungsstraße gebaut – nämlich die Siebenpfeifferstraße 23 bis 43. Und die war all die Jahre im privaten Besitz der Baufirma. Die Zweibrücker Stadtverwaltung wollte den Straßenabschnitt nie abkaufen, obwohl die Firma dies mehrmals angeboten hat. Jetzt hat der neue Eigentümer zugegriffen. Aus Sicht der Stadt darf der Eigentümer mit der Straße nicht einfach machen, was er will.
Stadtverwaltung Zweibrücken
„Zugunsten eines Teiles der betroffenen Grundstücke ist im Baulastenverzeichnis eine Baulast eingetragen, die für diese Grundstücke die Zufahrt zu den öffentlichen Verkehrsflächen […] über die Privatstraße öffentlich-rechtlich sichert.“
Das hätte zur Folge, dass die Bauaufsichtsbehörde jedes Mal anrücken müsste, um die Straßensperre wieder zu beseitigen. Lydia Saam und ihre Nachbarn hoffen, dass es so weit gar nicht erst kommt, befürchten aber, dass es am Ende ein Gericht entscheiden muss.
[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]