Zübeyde Feldmann vor Gericht
Die Aufarbeitung der AWO-Affäre geht weiter: Nachdem der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen Vorteilsnahme verurteilt und abgewählt wurde, muss sich heute wieder ein Gericht mit der Affäre rund um die Arbeiterwohlfahrt beschäftigen. Diesmal steht Zübeyde Feldmann, die frühere Partnerin des Oberbürgermeisters, vor dem Frankfurter Amtsgericht. Der Vorwurf: Beihilfe zur Untreue.
Als Zübeyde Feldmann heute Morgen den Gerichtssaal betritt, lächelt sie, strahlt Selbstbewusstsein aus. Als sie sich aber zu ihren Personalien äußert, klingt sie leise, fast kleinlaut. Schließlich ist es das erste Mal, dass sich die 36-Jährige in der AWO-Affäre vor Gericht verantworten muss.
Johannes Schmidt, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Frau Feldmann wird in diesem Verfahren vorgeworfen, einen Schein-Mini-Job unterzeichnet zu haben. Das heißt, sie soll monatlich 450 Euro bekommen haben, ohne eine Arbeitsleistung erbracht zu haben, was ihr auch schon bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bewusst gewesen sein soll.“
Zwischen 2014 und 2017 soll sie so insgesamt 13.500 Euro von der AWO Wiesbaden erhalten haben, zusätzlich zu ihrem deutlich übertariflichen Gehalt als Kita-Leiterin in Frankfurt.
Ihr inzwischen von ihr getrennt lebender Ehemann Peter Feldmann musste sich als Oberbürgermeister bereits wegen Verstrickungen mit der Arbeiterwohlfahrt verantworten, er soll seiner damaligen Partnerin die Jobs verschafft haben. Im Dezember hat das Landgericht Frankfurt Peter Feldmann wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe verurteilt, der abgewählte OB hat dagegen Revision eingelegt.
Gegen seine Noch-Ehefrau hatte wiederum das Amtsgericht Frankfurt einen Strafbefehl über 6.000 Euro erlassen, gegen den Zübeyde Feldmann Einspruch eingelegt hat. Das Ehepaar hatte stets bekundet, der AWO bereits Geld zurücküberwiesen zu haben. Aber:
Tobias Groscurth, Verteidiger von Zübeyde Feldmann
„Strafrechtlich wäre nichts erledigt, wenn Frau Feldmann irgendeine Rückzahlung machen würde. Teilweise hat sie auch zurückgezahlt, also es sind in Teilen mindestens für sechs Monate Rückzahlungen erfolgt. Aber wie gesagt, die strafrechtliche Frage, die jetzt zu beantworten ist, hat damit erst mal nichts zu tun.“
Eigentlich sollte heute schon ein Urteil fallen, doch nach der Verlesung der Anklage wird der Prozess plötzlich vertagt: Die zentrale Zeugin, die frühere Wiesbadener AWO-Chefin Hannelore Richter, ist nicht erschienen. Sie beruft sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht.
Wann der Prozess weitergeht, ist noch nicht bekannt. Für Zübeyde Feldmann steht allerdings im Juli ein Termin vor einem weiteren Gericht fest: Sie fordert von ihrem früheren Arbeitgeber eine Abfindung. Die AWO-Affäre ist also noch längst nicht vorbei.
Als Zübeyde Feldmann heute Morgen den Gerichtssaal betritt, lächelt sie, strahlt Selbstbewusstsein aus. Als sie sich aber zu ihren Personalien äußert, klingt sie leise, fast kleinlaut. Schließlich ist es das erste Mal, dass sich die 36-Jährige in der AWO-Affäre vor Gericht verantworten muss.
Johannes Schmidt, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Frau Feldmann wird in diesem Verfahren vorgeworfen, einen Schein-Mini-Job unterzeichnet zu haben. Das heißt, sie soll monatlich 450 Euro bekommen haben, ohne eine Arbeitsleistung erbracht zu haben, was ihr auch schon bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bewusst gewesen sein soll.“
Zwischen 2014 und 2017 soll sie so insgesamt 13.500 Euro von der AWO Wiesbaden erhalten haben, zusätzlich zu ihrem deutlich übertariflichen Gehalt als Kita-Leiterin in Frankfurt.
Ihr inzwischen von ihr getrennt lebender Ehemann Peter Feldmann musste sich als Oberbürgermeister bereits wegen Verstrickungen mit der Arbeiterwohlfahrt verantworten, er soll seiner damaligen Partnerin die Jobs verschafft haben. Im Dezember hat das Landgericht Frankfurt Peter Feldmann wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe verurteilt, der abgewählte OB hat dagegen Revision eingelegt.
Gegen seine Noch-Ehefrau hatte wiederum das Amtsgericht Frankfurt einen Strafbefehl über 6.000 Euro erlassen, gegen den Zübeyde Feldmann Einspruch eingelegt hat. Das Ehepaar hatte stets bekundet, der AWO bereits Geld zurücküberwiesen zu haben. Aber:
Tobias Groscurth, Verteidiger von Zübeyde Feldmann
„Strafrechtlich wäre nichts erledigt, wenn Frau Feldmann irgendeine Rückzahlung machen würde. Teilweise hat sie auch zurückgezahlt, also es sind in Teilen mindestens für sechs Monate Rückzahlungen erfolgt. Aber wie gesagt, die strafrechtliche Frage, die jetzt zu beantworten ist, hat damit erst mal nichts zu tun.“
Eigentlich sollte heute schon ein Urteil fallen, doch nach der Verlesung der Anklage wird der Prozess plötzlich vertagt: Die zentrale Zeugin, die frühere Wiesbadener AWO-Chefin Hannelore Richter, ist nicht erschienen. Sie beruft sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht.
Wann der Prozess weitergeht, ist noch nicht bekannt. Für Zübeyde Feldmann steht allerdings im Juli ein Termin vor einem weiteren Gericht fest: Sie fordert von ihrem früheren Arbeitgeber eine Abfindung. Die AWO-Affäre ist also noch längst nicht vorbei.









