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Leitzins erneut erhöht — Weihnachtsamnestie für Häftlinge — Kohl-Witwe scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Anmoderation:
Nachdem vier Polizeibeamten gestern Abend im hessischen Hattersheim gegen einen 28-jährigen Mann Pfefferspray eingesetzt haben, ist dieser im Krankenhaus gestorben. Der Mann war in einem Restaurant kollabiert, hatte sich dann aber gegenüber Rettungskräften aggressiv verhalten und hatte einen Polizisten verletzt. Daraufhin setzten die Beamten Pfefferspray ein. Gegen sie wird jetzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Und damit kommen wir zu weiteren kurzen Nachrichten:
Leitzins erneut erhöht
Im Kampf gegen die anhaltend hohe Inflation erhöht die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt zum vierten Mal in Folge die Zinsen. Der Rat der EZB hat heute eine Anhebung um 0,5 Prozentpunkte beschlossen. Damit steigt der Leitzins, zu dem sich Geschäftsbanken frisches Geld bei der EZB leihen können, auf 2,5 Prozent. Die Europäischen Währungshüter stellten weitere Zinserhöhungen in Aussicht. Sie gehen davon aus, dass in diesem Jahr die Inflation im Euroraum höher ausfallen wird, als sie vor drei Monaten erwartet hatten.
Weihnachtsamnestie für Häftlinge
Wegen des bevorstehenden Weihnachtsfests dürfen Häftlinge in Hessen und Rheinland-Pfalz per Gnadenerlass das Gefängnis vorzeitig verlassen. Hessen entlässt 75 Gefängnisinsassen in die Freiheit, in Rheinland-Pfalz sind es 88. Die Weihnachtsamnestie betrifft Häftlinge, die ohnehin um den Jahreswechsel entlassen würden. Für den Gnadenerlass gelten strenge Regeln. Die Häftlinge dürfen nur dann vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sie im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährigen Haftstrafen verbüßen müssen.
Kohl-Witwe scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Die Witwe von Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat keinen Anspruch auf die vom Altkanzler erstrittene Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Beschwerde zurückgewiesen. Damit bleiben frühere Gerichtsurteile bestehen, nach denen der Anspruch nicht vererbbar ist. Helmut Kohl hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen. Sein Ghostwriter Heribert Schwan hatte in einem Buch ohne Erlaubnis Kohls Zitate des Politikers veröffentlicht.
Abmoderation:
Und noch eine Meldung der Hessischen Landesbahn: Dort hat heute ein unbefristeter Streik zu Zugausfällen geführt. Die Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft will damit mindestens 6,8 Prozent mehr Lohn durchsetzen. Außerdem sollen die Beschäftigten künftig wählen dürfen, ob sie mehr Geld oder mehr Urlaub bekommen wollen.
Anmoderation:
Nachdem vier Polizeibeamten gestern Abend im hessischen Hattersheim gegen einen 28-jährigen Mann Pfefferspray eingesetzt haben, ist dieser im Krankenhaus gestorben. Der Mann war in einem Restaurant kollabiert, hatte sich dann aber gegenüber Rettungskräften aggressiv verhalten und hatte einen Polizisten verletzt. Daraufhin setzten die Beamten Pfefferspray ein. Gegen sie wird jetzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Und damit kommen wir zu weiteren kurzen Nachrichten:
Leitzins erneut erhöht
Im Kampf gegen die anhaltend hohe Inflation erhöht die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt zum vierten Mal in Folge die Zinsen. Der Rat der EZB hat heute eine Anhebung um 0,5 Prozentpunkte beschlossen. Damit steigt der Leitzins, zu dem sich Geschäftsbanken frisches Geld bei der EZB leihen können, auf 2,5 Prozent. Die Europäischen Währungshüter stellten weitere Zinserhöhungen in Aussicht. Sie gehen davon aus, dass in diesem Jahr die Inflation im Euroraum höher ausfallen wird, als sie vor drei Monaten erwartet hatten.
Weihnachtsamnestie für Häftlinge
Wegen des bevorstehenden Weihnachtsfests dürfen Häftlinge in Hessen und Rheinland-Pfalz per Gnadenerlass das Gefängnis vorzeitig verlassen. Hessen entlässt 75 Gefängnisinsassen in die Freiheit, in Rheinland-Pfalz sind es 88. Die Weihnachtsamnestie betrifft Häftlinge, die ohnehin um den Jahreswechsel entlassen würden. Für den Gnadenerlass gelten strenge Regeln. Die Häftlinge dürfen nur dann vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sie im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährigen Haftstrafen verbüßen müssen.
Kohl-Witwe scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Die Witwe von Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat keinen Anspruch auf die vom Altkanzler erstrittene Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Beschwerde zurückgewiesen. Damit bleiben frühere Gerichtsurteile bestehen, nach denen der Anspruch nicht vererbbar ist. Helmut Kohl hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen. Sein Ghostwriter Heribert Schwan hatte in einem Buch ohne Erlaubnis Kohls Zitate des Politikers veröffentlicht.
Abmoderation:
Und noch eine Meldung der Hessischen Landesbahn: Dort hat heute ein unbefristeter Streik zu Zugausfällen geführt. Die Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft will damit mindestens 6,8 Prozent mehr Lohn durchsetzen. Außerdem sollen die Beschäftigten künftig wählen dürfen, ob sie mehr Geld oder mehr Urlaub bekommen wollen.









