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Urteil wegen Mordversuchs an Fahrlehrer

Dez. 7, 2022

Knapp neun Monate ist es her, dass in Mainz ein 32-jähriger Mann aus Somalia seinen ehemaligen Fahrlehrer angegriffen hat. Vor der Fahrschule soll er mit einem Messer mehrmals auf ihn eingestochen haben. Heute ist am Landgericht Mainz das Urteil gefallen.
Jamal A. muss sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Richter verurteilen den 32-Jährigen Mann aus Somalia wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Denn sie sind überzeugt, dass er die Tat heimtückisch begangen hat.
Lisa Kettering, Pressesprecherin Landgericht Mainz
„Weil sie nach dem Inhalt der Hauptverhandlung davon ausgegangen ist, dass das Opfer mit dem Rücken zum Angeklagten gestanden hat, als dieser den Angriff ausgeführt hat und es sich keines Angriffs versehen hat zu diesem Zeitpunkt.“
Nach Ansicht der Richter ist erwiesen, dass Jamal A. am 22 März von hinten auf seinen Fahrlehrer zugelaufen ist und ihn dann mit einem Messer in den Kopf und den Hals gestochen hat. Zuvor war er bei der Fahrschule mehrmals durch die praktische Prüfung gefallen. Das Gericht erklärt heute, es sei Zufall, dass Jamal A. bei dem Angriff nicht die Halsschlagader des Opfers Zeynel T. getroffen habe. Dieses möchte heute nicht gezeigt werden. Nach dem Angriff attackiert Jamal A. noch zwei Kollegen des Opfers. Erst ein Polizist kann ihn mit mehreren Schüssen stoppen.
Bis zuletzt ging es in dem Prozess um die Frage, ob die Tat ein Mordversuch war und ob der Täter voll schuldfähig ist.
Die Verteidigung erklärt heute in ihrem Plädoyer, dass Jamal A. durch eine bipolare Störung vermindert schuldfähig sei und nicht heimtückisch gehandelt habe. Er habe nicht erkennen können, dass das Opfer arg- und wehrlos ist.
Christoph Weiß, Verteidiger Jamal A.
„Diese ganze Geschichte ist für ihn insofern belastend, das hat er auch heute nochmal gesagt, weil er natürlich weiß, was er da getan hat und das zutiefst bedauert. Ich denke, dass das an ihm wahrscheinlich viel stärker nagt als die Frage, ob jetzt irgendeine bestimmte Strafe rausgekommen ist oder nicht.“
Die Staatsanwaltschaft fordert heute in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Auch die Nebenklage plädiert für eine hohe Freiheitsstrafe, akzeptiert aber das Urteil. Das Opfer leide allerdings noch immer unter den Folgen der Tat.
Ahmed Sras, Verteidiger des Nebenklägers
„Hier in der Hauptverhandlung zu sitzen und dem Angeklagten gegenüber zu sitzen, ihm ins Gesicht zu schauen, das ist natürlich schwierig. Er wird jetzt natürlich weiter behandelt und wir hoffen doch schwer, dass er dann irgendwann mal im nächsten Jahr dann so zur Ruhe kommt.“
In Revision möchte die Nebenklage nicht gehen. Ob die Verteidiger von Jamal A. das Urteil anfechten werden, ließen sie heute offen.