Lebenslänglich für zweifachen Polizistenmord
Im Polizistenmord-Prozess ist heute in Kaiserslautern das Urteil gefallen. Das Verbrechen in der Nähe von Kusel hatte im Januar ganz Deutschland geschockt, dementsprechend groß war jetzt das Interesse.
Am Ende war es das von vielen Beobachtern erwartete Urteil: Andreas S. muss lebenslang ins Gefängnis. Zudem hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der passionierte Jäger die beiden Polizisten in der Nacht zum 31. Januar erschossen hat, um seine Jagdwilderei zu verdecken. Der Prozess hatte sich über Monate erstreckt und war einer der aufwändigsten in der Geschichte des Landgerichts.
Michael Stiefenhöfer, Vizepräsident Landgericht Kaiserslautern
„Das Urteil heute beruht auf einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme. Die Strafkammer hat 110 Zeugen vernommen, davon fünf Zeugen zwei-, oder sogar dreimal. Darüber hinaus hat die Strafkammer dreizehn Sachverständige angehört.“
Der vorsitzende Richter nennt das Vorgehen des Angeklagten in seiner Urteilsbegründung „eiskalt“. Er habe die Beamten „gejagt“ und sie am Ende mit Kopfschüssen regelrecht „hingerichtet“, so wie er es auch mit dem Wild in unzähligen Fällen getan habe.
Der Mitangeklagte Florian V., der in der Tatnacht mit Andreas S. unterwegs war, geht hingegen straffrei aus. Das Gericht habe keine Beweise dafür gefunden, dass er etwas mit dem Tod der Polizisten zu tun habe. Für die Jagdwilderei sieht das Gericht von einer Bestrafung ab, weil Florian V. als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falles beigetragen hat.
Robert Murmann, Reporter
„Mit dem Urteil geht zwar die juristische Aufarbeitung des Verbrechens vorläufig zu Ende, nicht aber das Leid, das dieses Verbrechen über die Freunde und Familie der Opfer gebracht hat. Und dennoch sollte das Ende des Prozesses auch den Hinterbliebenen zumindest etwas Erleichterung bringen, denn es beendet gleichzeitig auch die Zeit, in der Andreas S. aus dem Gerichtssaal seine Bühne gemacht hat. Mit seiner Selbstdarstellung und seinem Selbstmitleid hat er den Fokus immer wieder auf sich selbst gelegt und damit die Wunden, die sein Verbrechen geschlagen hat, ständig aufs Neue aufgebrochen. Jetzt, so hoffen die Hinterbliebenen, beginnt die Zeit der Trauer, der Verarbeitung und vielleicht der Heilung.“
Die Vertreter der Hinterbliebenen begrüßen das Strafmaß. Sie wünschen sich jetzt vor allem Ruhe für ihre Mandanten.
Kai-Daniel Weil, Anwalt der Nebenklage
„Ich denke, wenn wir uns vorstellen, dass Weihnachten als Fest der Familie bezeichnet wird, ist es für alle Beteiligten äußerst schwer, so mal ja auch die Tat sich zeitnah daran jährt, Weinachten zu feiern, wenn ein Platz am Tisch dann frei bleiben wird. Abschließen kann man mit der Tat sicherlich noch nicht, aber der Trauerprozess wird beginnen und das dürfte maßgeblich davon abhängen, dass das Urteil im Laufe des nächsten Jahres hoffentlich rechtskräftig wird.“
Der vorsitzende Richter begründet das Urteil zwei Stunden lang – man merkt ihm an, dass er alles dafür tun will, dass das Urteil einer Revision standhält. Denn es gilt als sicher, dass die Anwälte von Andreas S. das Urteil anfechten werden.
Am Ende war es das von vielen Beobachtern erwartete Urteil: Andreas S. muss lebenslang ins Gefängnis. Zudem hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der passionierte Jäger die beiden Polizisten in der Nacht zum 31. Januar erschossen hat, um seine Jagdwilderei zu verdecken. Der Prozess hatte sich über Monate erstreckt und war einer der aufwändigsten in der Geschichte des Landgerichts.
Michael Stiefenhöfer, Vizepräsident Landgericht Kaiserslautern
„Das Urteil heute beruht auf einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme. Die Strafkammer hat 110 Zeugen vernommen, davon fünf Zeugen zwei-, oder sogar dreimal. Darüber hinaus hat die Strafkammer dreizehn Sachverständige angehört.“
Der vorsitzende Richter nennt das Vorgehen des Angeklagten in seiner Urteilsbegründung „eiskalt“. Er habe die Beamten „gejagt“ und sie am Ende mit Kopfschüssen regelrecht „hingerichtet“, so wie er es auch mit dem Wild in unzähligen Fällen getan habe.
Der Mitangeklagte Florian V., der in der Tatnacht mit Andreas S. unterwegs war, geht hingegen straffrei aus. Das Gericht habe keine Beweise dafür gefunden, dass er etwas mit dem Tod der Polizisten zu tun habe. Für die Jagdwilderei sieht das Gericht von einer Bestrafung ab, weil Florian V. als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falles beigetragen hat.
Robert Murmann, Reporter
„Mit dem Urteil geht zwar die juristische Aufarbeitung des Verbrechens vorläufig zu Ende, nicht aber das Leid, das dieses Verbrechen über die Freunde und Familie der Opfer gebracht hat. Und dennoch sollte das Ende des Prozesses auch den Hinterbliebenen zumindest etwas Erleichterung bringen, denn es beendet gleichzeitig auch die Zeit, in der Andreas S. aus dem Gerichtssaal seine Bühne gemacht hat. Mit seiner Selbstdarstellung und seinem Selbstmitleid hat er den Fokus immer wieder auf sich selbst gelegt und damit die Wunden, die sein Verbrechen geschlagen hat, ständig aufs Neue aufgebrochen. Jetzt, so hoffen die Hinterbliebenen, beginnt die Zeit der Trauer, der Verarbeitung und vielleicht der Heilung.“
Die Vertreter der Hinterbliebenen begrüßen das Strafmaß. Sie wünschen sich jetzt vor allem Ruhe für ihre Mandanten.
Kai-Daniel Weil, Anwalt der Nebenklage
„Ich denke, wenn wir uns vorstellen, dass Weihnachten als Fest der Familie bezeichnet wird, ist es für alle Beteiligten äußerst schwer, so mal ja auch die Tat sich zeitnah daran jährt, Weinachten zu feiern, wenn ein Platz am Tisch dann frei bleiben wird. Abschließen kann man mit der Tat sicherlich noch nicht, aber der Trauerprozess wird beginnen und das dürfte maßgeblich davon abhängen, dass das Urteil im Laufe des nächsten Jahres hoffentlich rechtskräftig wird.“
Der vorsitzende Richter begründet das Urteil zwei Stunden lang – man merkt ihm an, dass er alles dafür tun will, dass das Urteil einer Revision standhält. Denn es gilt als sicher, dass die Anwälte von Andreas S. das Urteil anfechten werden.









