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Mordfall Lübcke muss nicht neu verhandelt werden

Aug. 25, 2022

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat im Sommer vor 3 Jahren das ganze Land erschüttert. Der Täter, Rechtsextremist Stephan E., wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Den wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus H. sprach das Oberlandesgericht Frankfurt frei. Gegen diese Urteile hatten alle Prozessbeteiligten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Heute hat der Senat entschieden, ob der Prozess um den Mord an Walter Lübcke neu aufgerollt werden muss.
„Die Revisionen des Generalbundesanwalts, der Angeklagten und der Nebenkläger gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 2021 werden verworfen“.
Es sind endgültige Worte, die der vorsitzende Richter Jürgen Schäfer heute spricht, denn gegen die Entscheidungen des BGH sind keine weiteren Rechtsmittel möglich. Das Urteil gegen Stefan E. wegen Mordes an Walter Lübcke und der Freispruch für Markus H. sind damit rechtskräftig.
Für die Familie von Walter Lübcke, die die Verkündung heute von zu Hause aus verfolgt hat, ist das Urteil eine Enttäuschung. Die Witwe und die beiden Söhne hatten mit der Revision erreichen wollen, dass der Freispruch gegen Markus H. aufgehoben wird und es zu einem neuen Prozess kommt.
Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke
„Professor Matt und ich haben eben mit der Familie telefoniert, die das natürlich auch jetzt intensiv verfolgt hat, die auch zum Glück zusammen ist. Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich, weil die Familie hat sich was anderes erhofft, weil sie unverändert davon überzeugt ist, dass beide die Tat gemeinsam geplant, vorbereitet und auch verübt haben. Und as für die Familie auch bitter ist, dass vieles offen bleiben wird. Nämlich die Frage, was ist in den letzten Sekunden des Lebens von Walter Lübcke passiert, hat es noch einen Wortwechsel gegeben?“
Holger Matt, Anwalt der Familie Lübcke
„Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidung des Bundesgerichtshofs uneingeschränkt. Die Analyse ergibt, diese Entscheidung bedeutet, dass eine weitere Aufklärung der Tat nicht mehr erfolgen wird. Viele offene Fragen zum Tatablauf bleiben wahrscheinlich für immer offen.“
Die Verteidiger von Markus H. zeigen sich heute erleichtert. Nun sei hochrichterlich bestätigt, dass ihr Mandant zu Recht von der Beihilfe zum Mord freigesprochen wurde.
Björn Clemens, Verteidiger von Markus H.
„Wir sehen uns in allen rechtlichen Punkten bestätigt, die wir sowohl im Ausgangsverfahren als auch hier geäußert haben. Darüber hinaus steht ja jetzt auch fest, dass unsere Rechtsauffassung bezüglich des Sachverhaltes an sich bestätigt wurde und das ist ja das wichtigste, dass unser Mandant in dem wesentlichen Vorwurf freigesprochen wurde. Es wäre ja … bei Aufhebung des Urteils hätte das ja alles nochmal geprüft werden können. Und unserer Meinung nach wäre dann auch wieder das Gleiche herausgekommen. Aber dazu kommt es jetzt zum Glück nicht.“
Auch die Angeklagten selbst hatten sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gewandt. Markus H. war mit seiner Verurteilung wegen eines Waffendelikts nicht einverstanden, Stephan E. wollte eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung abwenden. Doch auch hier urteilte der Bundesgerichtshof, dass das Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt schlüssig sei.
Jürgen Schäfer, Richter Bundesgerichtshof
„Das Oberlandesgericht ist insbesondere rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte derzeit bei einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit und der von ihm begangenen Tat infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist.“
Stephan E. droht also im Anschluss an seine Haft weiterhin eine Sicherungsverwahrung.
Der Mordfall Walter Lübcke – er ist jetzt zumindest rechtlich abgeschlossen. Seine Familie steht nach den langen Verfahren vor Gericht allerdings erst am Anfang der Verarbeitung des Geschehenen.
Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke
„Die traurige Wahrheit bleibt, es wird nichts mehr so – wie es auch der Vorsitzende des Senats übrigens gesagt hat – es wird kein Tag mehr so sein wie vorher. Die Familie hält zusammen. Die Familie hat gleichzeitig einen großen Freundeskreis. Sie ist geborgen in ihrer Dorfgemeinschaft auch in der nordhessischen Region, und trotzdem, da haben Sie schon recht ist das Verfahren jetzt abgeschlossen und die Familie muss sehen, wie sie damit jetzt umgeht.“
So bleibt den Hinterbliebenen wohl nur ein Trost, dass sie nicht einen weiteren nervenaufreibenden Prozess durchstehen müssen.