Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Streit um Gutachter im Tankstellenmord-Prozess

Aug. 22, 2022

Vor knapp einem Jahr wurde der junge Tankstellenmitarbeiter Alex W. in Idar-Oberstein erschossen. Der mutmaßliche Täter: Mario N.. Ihm wird vorgeworfen den 20-Jährigen wegen eines Streits um die Corona Maskenpflicht erschossen zu haben. Seit einem knappen halben Jahr steht Mario N. deshalb vor dem Landgericht in Bad Kreuznach. Dort wurde heute eigentlich das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet. Doch dazu kam es nicht.
Markus Appelmann, Moderator: Unsere Reporterin Maike Dickhaus hat den Prozess begleitet und ist mir jetzt vom Landgericht in Bad Kreuznach zugeschaltet. Maike, was war da heute los. Wieso gab es keine Plädoyers?
Maike Dickhaus, Reporterin: Ja, Markus, die Plädoyers können ja erst gehalten werden, wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, und das war Stand heute nicht der Fall. Es wurden zwar alle Zeugen jetzt vor Gericht gehört, aber die Verteidigung des Angeklagten Mario N. hat weitere Anträge gestellt. Und über zwei von diesen Anträgen muss das Gericht heute erst mal entscheiden. Unter anderem hat die Verteidigung des Angeklagten Mario N. heute beantragt, den psychiatrischen Sachverständigen Dr. Ralf Werner, der Mario N. begutachtet hat, wegen Befangenheit abzulehnen. Der Gutachter hatte Mario N. eine volle Schuldfähigkeit attestiert und das möchte die Verteidigung natürlich nicht so einfach hinnehmen.
Das Gericht hat den Antrag der Verteidigung allerdings abgelehnt. Es sagt, die Voreingenommenheit des psychiatrischen Gutachters sei nicht erkennbar. Ja, und daraufhin hat die Verteidigung dann einen weiteren Antrag gestellt, und zwar dahingehend, dass sie möchte, dass ein zweites Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeholt wird.
Außerdem haben sie dem psychiatrischen Sachverständigen eine mangelnde Sachkenntnis vorgeworfen. Er habe unter anderem nicht erkannt, dass der Suizid des Vaters von Mario N. Einfluss auf die psychische Verfassung während der Tat gehabt habe. Das Gericht hat sich dann drei Stunden, über drei Stunden Zeit genommen, um auch diesen Antrag zu beschneiden und ihn letztlich aber ebenfalls abgelehnt. Also hier im Prozess wird es kein weiteres Gutachten zur Schuldfähigkeit von Mario N. geben.
Appelmann: Maike, dann lass uns noch schnell nach vorne blicken. Wie geht es jetzt weiter?
Dickhaus: Ja, bislang hatte die Verteidigung ja mit ihren Anträgen die Schließung der Beweisaufnahme verhindert. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage haben der Verteidigung heute deshalb auch Prozessverschleppung vorgeworfen. Über die Gründe dafür kann man nur mutmaßen. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass die Verteidigung versucht, das Gericht mit möglichst vielen Anträgen zu bombardieren, um sie zu Fehlern zu zwingen, um dann im Anschluss eine Revision begründen zu können.
Aber nach diesem Prozesstag hat, Stand jetzt, das Gericht heute die Beweisaufnahme geschlossen. Und es sieht also so aus, als könnten am nächsten Prozesstag am 5. September dann endlich die Plädoyers beginnen.
Appelmann: Das war Reporterin Maike Dickhaus vom Landgericht in Bad Kreuznach. Danke dir.
Dickhaus: Gerne.