Mordversuch mit Fleischerbeil
Es war ein Angriff auf offener Straße – am helllichten Tag. Ein Syrer attackiert im August vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Frau an einem S-Bahnhof in Obertshausen mit einem Fleischerbeil und verletzt sie lebensgefährlich. Für diese Tat muss sich der 59-Jährige seit heute vor dem Landgericht in Darmstadt verantworten.
„Ich wollte ihr die Schönheit nehmen“ – Mit dieser Aussage des Angeklagten beginnt heute der Prozess gegen den Mann, der in aller Öffentlichkeit mit einem Fleischerbeil auf seine Noch-Ehefrau eingeschlagen haben soll. Wieder und wieder – gezielt auf die Unterschenkel. Damit habe er sie dauerhaft entstellen und für andere Männer unattraktiv machen, sie aber nicht töten wollen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage sehen in dem Angriff dagegen einen versuchten Mord.
Ulrich Warncke, Opfer-Anwalt, Nebenklage
„Wenn man versucht, jemandem beide Füße abzuhacken, dann muss man davon ausgehen, dass dabei so viel Blut austritt, dass das Opfer dabei auch versterben kann. Und das hat der Täter selbstverständlich gewusst.“
An einem Samstagnachmittag im vergangenen August lauert Sohil A. seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau am Bahnhof in Obertshausen auf und schlägt mit dem Beil auf sie ein. Das 44 Jahre alte Opfer wird dabei lebensgefährlich verletzt – der rechte Unterschenkel wird der Frau fast abgetrennt. Zahlreiche Menschen werden Zeugen der Bluttat, darunter auch kleine Kinder. Vor Gericht schildert heute eine Ärztin, dass das Opfer die Tat wohl nur deshalb überlebt hat, weil am Bahnsteig zufällig ein Arzt und eine Krankenschwester anwesend waren und erste Hilfe leisteten. Das Opfer leide bis heute physisch und psychisch schwer unter der Tat.
Ulrich Warncke, Opfer-Anwalt, Nebenklage
„Es geht ihr unglaublich schlecht. Und sie hat auch ausdrücklich um eine Videovernehmung gebeten, weil sie es nicht ertragen könnte, mit dem Täter in einem Raum zu sein. Und wir haben ja die behandelnde Ärztin gehört. Sie wird Folgeschäden davontragen. Sie wird nie wieder richtig laufen können. Von den Narben ganz abgesehen. Also, der Täter hat sein Ziel erreicht: Sie so zu entstellen, dass sie kein anderer mehr angucken möchte.“
Zeugen beschreiben den Täter, der im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam und der christlichen Gemeinde angehört, heute als nett und weltoffen, aber auch als rasend eifersüchtig. Er habe es nur schwer ertragen, dass seine Frau sich von ihm getrennt habe. Weil sich die Frau von ihm bedroht fühlte, habe er sich per Gerichtsbeschluss nicht näher als 50 Meter an sie annähern dürfen.
Für den Prozess sind vorerst sechs Verhandlungstage angesetzt. Anfang September könnte das Urteil fallen. Sollte das Gericht die Tat als versuchten Mord werten, droht dem Angeklagten lebenslange Haft.
„Ich wollte ihr die Schönheit nehmen“ – Mit dieser Aussage des Angeklagten beginnt heute der Prozess gegen den Mann, der in aller Öffentlichkeit mit einem Fleischerbeil auf seine Noch-Ehefrau eingeschlagen haben soll. Wieder und wieder – gezielt auf die Unterschenkel. Damit habe er sie dauerhaft entstellen und für andere Männer unattraktiv machen, sie aber nicht töten wollen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage sehen in dem Angriff dagegen einen versuchten Mord.
Ulrich Warncke, Opfer-Anwalt, Nebenklage
„Wenn man versucht, jemandem beide Füße abzuhacken, dann muss man davon ausgehen, dass dabei so viel Blut austritt, dass das Opfer dabei auch versterben kann. Und das hat der Täter selbstverständlich gewusst.“
An einem Samstagnachmittag im vergangenen August lauert Sohil A. seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau am Bahnhof in Obertshausen auf und schlägt mit dem Beil auf sie ein. Das 44 Jahre alte Opfer wird dabei lebensgefährlich verletzt – der rechte Unterschenkel wird der Frau fast abgetrennt. Zahlreiche Menschen werden Zeugen der Bluttat, darunter auch kleine Kinder. Vor Gericht schildert heute eine Ärztin, dass das Opfer die Tat wohl nur deshalb überlebt hat, weil am Bahnsteig zufällig ein Arzt und eine Krankenschwester anwesend waren und erste Hilfe leisteten. Das Opfer leide bis heute physisch und psychisch schwer unter der Tat.
Ulrich Warncke, Opfer-Anwalt, Nebenklage
„Es geht ihr unglaublich schlecht. Und sie hat auch ausdrücklich um eine Videovernehmung gebeten, weil sie es nicht ertragen könnte, mit dem Täter in einem Raum zu sein. Und wir haben ja die behandelnde Ärztin gehört. Sie wird Folgeschäden davontragen. Sie wird nie wieder richtig laufen können. Von den Narben ganz abgesehen. Also, der Täter hat sein Ziel erreicht: Sie so zu entstellen, dass sie kein anderer mehr angucken möchte.“
Zeugen beschreiben den Täter, der im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam und der christlichen Gemeinde angehört, heute als nett und weltoffen, aber auch als rasend eifersüchtig. Er habe es nur schwer ertragen, dass seine Frau sich von ihm getrennt habe. Weil sich die Frau von ihm bedroht fühlte, habe er sich per Gerichtsbeschluss nicht näher als 50 Meter an sie annähern dürfen.
Für den Prozess sind vorerst sechs Verhandlungstage angesetzt. Anfang September könnte das Urteil fallen. Sollte das Gericht die Tat als versuchten Mord werten, droht dem Angeklagten lebenslange Haft.









