Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

Im Juli 2024 macht die Polizei im Keller eines Hauses in Lauterbach-Wernges einen grausigen Fund: Leichenteile, die zu einer 55-jährigen Frau mit Down-Syndrom gehören. Das Vermieter-Ehepaar wird angeklagt, die Frau erst monatelang misshandelt und schließlich getötet zu haben. Die beiden Angeklagten bestreiten die Tat. Heute ist vor dem Landgericht Gießen das Urteil gefallen.
Lebenslange Freiheitsstrafen für Stefan P. und Katja H. wegen Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge. Zudem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen
„Das Besondere an dem Fall ist sicherlich diese besondere Bösartigkeit und Menschenverachtung, die der Tatdieses ganz besondere Gepräge gibt. Und das war sowohl aus Sicht der Staatsanwaltschaft, als auch aus Sicht der Kammer der Grund dafür, warum man hier auch die besondere Schwere der Schuld angenommen hat.“
Anfang Januar 2024 verschwindet die Frau aus dem Vogelsbergkreis spurlos. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei findet daraufhin im Keller des Hauses die sterblichen Überreste der Frau.
Pauline Gaul, Reporterin in Gießen
„Die Richterin beschreibt die letzten zwei Monate im Leben der Verstorbenen als ein regelrechtes Martyrium. Nach Überzeugung des Gerichts gaben die Angeklagten ihr kaum etwas zu essen, demütigten sie sie und misshandelten sie immer wieder – unter anderem mit Hammerschlägen auf den Kopf. Laut Zeugenaussage konnte die Geschädigte am Ende kaum noch laufen.“
Später sollen die Angeklagten der Frau eine hohe Dosierung an Beruhigungsmitteln verabreicht haben, woraufhin sie bewusstlos wird. Dem Paar wird vorgeworfen keine ärztliche Hilfe geholt zu haben, um so die vorangegangenen Straftaten zu verdecken. Sie zerteilen sie die Leiche und verstecken sie in ein Fass im Keller. Den Kopf und die Extremitäten finden Ermittler in einem nahegelegenen Waldstück.
Die Verteidigung hat hingegen auf eine unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge plädiert.
Frederike Vilmar, Verteidigung
„Was ist beweisbar? Was ist etwas was wir sicher feststellen können, um so ein hohes Strafmaß mit einer solchen Konsequenz auch für alle Mandanten sicher festzustellen? Da fehlt mir bis heute und auch nach den Urteilsgründen, fehlt die sichere Feststellung wann die beiden sozusagen in Kauf genommen haben, dass die Geschädigte hier tatsächlich verstirbt.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat angekündigt in Revision zu gehen.