Bundesratsinitiative zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Christian Heinz (CDU), Justizminister Hessen
„Bislang ist es so, dass die Täter die Opfer leichter aufspüren können, wenn sie wissen, in welchen Amtsgerichtsbezirk ihr Gewaltopfer lebt. Bei einem Wahl-Gerichtsstand können Sie anonym bleiben. Wir wollen auch die Mitwirkungspflichten von Gewaltopfern, künftig ändern. Bislang ist es so, dass sich die Täter und Opfer häufig noch begegnen. Beispielsweise wenn Kinder übergeben werden, bei gemeinsamer Betreuung aber eben auch im gerichtlichen Verfahren wollen wir die Möglichkeit reduzieren, dass sich Täter und Opfer dort begegnen müssen.“
Die hessische Initiative wird am 6. März im Bundesrat behandelt. Ein zweites Schutzhaus für misshandelte Kinder soll übrigens Ende des Jahres folgen.









