Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Bundesratsinitiative zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Feb. 18, 2026

Die amtlichen Zahlen zu häuslicher Gewalt und auch Kindeswohlgefährdungen haben zuletzt einen neuen Höchststand erreicht. Seit gut zweieinhalb Jahren gibt es in Hessen ein sogenanntes Childhood-Haus zum Kampf gegen Gewalt an Kindern. Dank des Hauses müssen misshandelte Kinder nicht wie sonst üblich von einer Institution zur nächsten gehen, also erst zum Jugendamt, dann zur Polizei, zum Arzt und so weiter sondern sie finden alles an einem einzigen Ort und müssen nicht immer wieder aufs Neue von ihren schlimmen Erlebnissen berichten. Heute hat der hessische Justizminister Christian Heinz das Haus in Frankfurt besucht und dabei seine Bundesratspläne für neue familiengerichtliche Verfahren vorgestellt. Gewaltopfer sollen so zukünftig beispielsweise den Gerichtsort frei wählen dürfen.

Christian Heinz (CDU), Justizminister Hessen
„Bislang ist es so, dass die Täter die Opfer leichter aufspüren können, wenn sie wissen, in welchen Amtsgerichtsbezirk ihr Gewaltopfer lebt. Bei einem Wahl-Gerichtsstand können Sie anonym bleiben. Wir wollen auch die Mitwirkungspflichten von Gewaltopfern, künftig ändern. Bislang ist es so, dass sich die Täter und Opfer häufig noch begegnen. Beispielsweise  wenn Kinder übergeben werden, bei gemeinsamer  Betreuung aber  eben auch im gerichtlichen Verfahren wollen wir die Möglichkeit reduzieren, dass sich Täter und Opfer dort begegnen müssen.“

Die hessische Initiative wird am 6. März im Bundesrat behandelt. Ein zweites Schutzhaus für misshandelte Kinder soll übrigens Ende des Jahres folgen.