Neues Gesetz für Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz geplant
In Rheinland-Pfalz soll Weiterbildung leichter werden: Die Landesregierung plant die Erneuerung des Bildungszeitgesetzes, das Beschäftigten fünf bezahlte Freistellungstage pro Jahr ermöglicht – für berufliche Kurse aber eben auch für Ehrenamtsqualifizierungen. Darüber sprechen wir gleich mit dem Präsidenten der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz Johannes Heger. Vorher schauen wir uns an wie sich das erneuerte Gesetz in der Praxis auswirken würde.
Die KSB in Frankenthal. Seit über 150 Jahren stellt das Unternehmen Pumpen für alle möglichen Einsatzgebiete her – von Heizungen bis hin zu Kernkraftwerken. Die KSB hat weltweit 14.000 Mitarbeiter – 1.800 davon in Frankenthal. Diese können schon jetzt 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub für Fortbildungen beantragen, die aber einen Bezug zum Beruf haben müssen. Jetzt will die rheinland-pfälzische Landesregierung das Gesetz erweitern: Künftig soll auch ein Sonderurlaub für Fortbildungen im ehrenamtlichen Bereich möglich sein, zum Beispiel um einen Trainerschein zu erwerben. Doch das – so die KSB – führe zu wirtschaftlichen und personellen Problemen.
Martina Szautner (Personalchefin KSB): „Es gibt letztendlich Berufsgruppen wo wir händeringend Mitarbeiter suchen und wenn dann durch solche Freistellungen die Mitarbeiter die wir im Unternehmen haben uns auch noch fehlen, dann sind wirklich Kundenaufträge gefährdet, dann ist wirklich gefährdet dass wir entsprechend die Umsätze und eben auch die Produktivität bringen können die notwendig sind für das Überleben des Unternehmens.“
Der Anspruch auf die Bildungszeit soll laut dem Gesetzesentwurf der Landesregierung unabhängig von der Betriebsgröße bestehen. Auch kleinere Betriebe müssten also in Zeiten des Fachkräftemangels für Personalersatz sorgen. Und genau diesen Fachkräftemangel möchte die Landesregierung mit der Erneuerung des Gesetzes bekämpfen. Mitarbeiter sollten leichter die Möglichkeit bekommen sich zu Fachkräften weiterzubilden. Zusätzlich fördere das neue Gesetz ehrenamtliches Engagement. Das begrüßen auch die Gewerkschaften.
Susanne Wingertszahn (Vorsitzende des DGB RLP/Saarland): „Auch Arbeitgeber haben eine Verantwortung und auch Betriebe profitieren davon wenn Menschen sich ehrenamtlich engagieren. Wir sind in Rheinland-Pfalz Spitzenreiter bei ehrenamtlichen Engagements. Es gibt 1,5 Millionen Menschen die sich hier engagieren in Vereinen und Verbänden und Initiativen. Das müssen wir wertschätzen, das stärkt eine Gesellschaft, das macht sie resilient.“
Nach dem bisherigen Gesetz müssen Unternehmen eine bezahlte Bildungszeit nur dann genehmigen, wenn die Weiterbildungsveranstaltung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung anerkannt ist. Laut DGB nehmen diese Möglichkeit aber gerade einmal etwas über ein Prozent der Beschäftigten wahr. Auch bei der KSB gehen immer wieder Anträge auf Weiterbildung ein. Personalchefin Martina Szautner ist der Meinung, dass das Ehrenamt gestärkt gehört. Dies jedoch auf dem Rücken der Wirtschaft zu tun, sei bedenklich.
Die KSB in Frankenthal. Seit über 150 Jahren stellt das Unternehmen Pumpen für alle möglichen Einsatzgebiete her – von Heizungen bis hin zu Kernkraftwerken. Die KSB hat weltweit 14.000 Mitarbeiter – 1.800 davon in Frankenthal. Diese können schon jetzt 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub für Fortbildungen beantragen, die aber einen Bezug zum Beruf haben müssen. Jetzt will die rheinland-pfälzische Landesregierung das Gesetz erweitern: Künftig soll auch ein Sonderurlaub für Fortbildungen im ehrenamtlichen Bereich möglich sein, zum Beispiel um einen Trainerschein zu erwerben. Doch das – so die KSB – führe zu wirtschaftlichen und personellen Problemen.
Martina Szautner (Personalchefin KSB): „Es gibt letztendlich Berufsgruppen wo wir händeringend Mitarbeiter suchen und wenn dann durch solche Freistellungen die Mitarbeiter die wir im Unternehmen haben uns auch noch fehlen, dann sind wirklich Kundenaufträge gefährdet, dann ist wirklich gefährdet dass wir entsprechend die Umsätze und eben auch die Produktivität bringen können die notwendig sind für das Überleben des Unternehmens.“
Der Anspruch auf die Bildungszeit soll laut dem Gesetzesentwurf der Landesregierung unabhängig von der Betriebsgröße bestehen. Auch kleinere Betriebe müssten also in Zeiten des Fachkräftemangels für Personalersatz sorgen. Und genau diesen Fachkräftemangel möchte die Landesregierung mit der Erneuerung des Gesetzes bekämpfen. Mitarbeiter sollten leichter die Möglichkeit bekommen sich zu Fachkräften weiterzubilden. Zusätzlich fördere das neue Gesetz ehrenamtliches Engagement. Das begrüßen auch die Gewerkschaften.
Susanne Wingertszahn (Vorsitzende des DGB RLP/Saarland): „Auch Arbeitgeber haben eine Verantwortung und auch Betriebe profitieren davon wenn Menschen sich ehrenamtlich engagieren. Wir sind in Rheinland-Pfalz Spitzenreiter bei ehrenamtlichen Engagements. Es gibt 1,5 Millionen Menschen die sich hier engagieren in Vereinen und Verbänden und Initiativen. Das müssen wir wertschätzen, das stärkt eine Gesellschaft, das macht sie resilient.“
Nach dem bisherigen Gesetz müssen Unternehmen eine bezahlte Bildungszeit nur dann genehmigen, wenn die Weiterbildungsveranstaltung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung anerkannt ist. Laut DGB nehmen diese Möglichkeit aber gerade einmal etwas über ein Prozent der Beschäftigten wahr. Auch bei der KSB gehen immer wieder Anträge auf Weiterbildung ein. Personalchefin Martina Szautner ist der Meinung, dass das Ehrenamt gestärkt gehört. Dies jedoch auf dem Rücken der Wirtschaft zu tun, sei bedenklich.









