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AfD klagt gegen neues Abgeordnetengesetz

Nov. 6, 2025

Im Sommer hat der rheinland-pfälzische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das es ihm ermöglicht, verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten den staatlichen Geldhahn zuzudrehen. Die Begründung: Verfassungsfeinde sollen nicht vom Staat bezahlt werden. Jetzt – vier Monate später – geht die AfD gegen dieses Gesetz vor – und klagt vor dem Verfassungsgerichtshof.
Es ist die letzte Möglichkeit, die der AfD-Fraktion übrig bleibt, um das im Juli verabschiedete Gesetz rückgängig zu machen: Sie klagt gegen das neue Abgeordnetengesetz. Dieses soll verhindern, dass verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten vom Staat bezahlt werden. Das Gesetz gegen Verfassungsfeinde sieht die AfD als verfassungswidrig an.

Damian Lohr (AfD), Parlamentarischer Geschäftsführer Landtag RLP
„Wir sind der Meinung, dass die anderen Fraktionen damit demokratieschädlich handeln. Also es geht ja in Wahrheit den anderen Fraktionen nicht um das Kennzeichnen von Verfassungsfeinden. Es soll am Ende ein Maßstab der Grünen und der SPD gelten, wer ein Verfassungsfeind ist. Also es gelten gar keine objektiven Maßstäbe.“

Die Maßstäbe, nach denen Mitarbeiter überprüft werden, stehen im Abgeordnetengesetz. Waren beispielsweise Mitarbeiter in der Vergangenheit  Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dann sollen diese Mitarbeiter nicht mehr vom Staat bezahlt werden.
Landtagspräsident Hendrik Hering nennt diese Regelung demokratieschützend.

Hendrik Hering (SPD), Landtagspräsident Rheinland-Pfalz
„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns eine wehrhafte Demokratie in die Verfassung geschrieben. Und auch Aufgabe eines Landtages ist es, wehrhaft gegenüber Verfassungsfeinden zu sein. Und mit dieser Verfassung ist nach meiner festen Überzeugung nicht vereinbar, dass mit Geldern des Staates Verfassungsfeinde bezahlt werden, die gegen die Verfassung, die wir so zu schützen haben arbeiten.“

Seitdem das Gesetz im Sommer in Kraft getreten ist, wurden mehr als 400 Mitarbeiter überprüft. Bei keinem seien bisher Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue festgestellt worden. Allerdings: Bei 35 Personen läuft die Überprüfung noch.
Damian Lohr von der AfD sieht die Gesetzesänderung als Angriff auf seine Partei.

Damian Lohr (AfD), Parlamentarischer Geschäftsführer Landtag RLP
„Es ist ja ein Lex AfD- Gesetz. Es steht da natürlich nicht in der Überschrift Lex AfD aber man muss ja auch zwischen den Zeilen lesen.“

Jetzt muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob an dem Gesetz rechtlich etwas zu beanstanden ist, oder nicht. Diese Prüfung kann sich über Monate ziehen.