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Staatsgerichtshof entscheidet über Corona-Untersuchungsausschuss

Okt. 22, 2025

Geschlossene Schulen, geschlossene Geschäfte, Maskenpflicht: Mit all dem mussten wir uns während der Corona-Pandemie abfinden. Doch wie gerechtfertigt waren die Maßnahmen, die die hessische Landesregierung durchgesetzt hat? Ist sie im Lockdown zu weit gegangen? Das will die AfD in einem Untersuchungsausschuss im Landtag klären. Doch den haben die übrigen Fraktionen so nicht angenommen. Dagegen hat die AfD geklagt. Heute gab es den Urteilsspruch an Hessens höchstem Gericht, dem Staatsgerichtshof.

„Im Namen des Volkes wird folgendes Urteil verkündet …“

Klage abgelehnt, so der Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs.
Dreiundvierzig Fragen wollte die AfD-Fraktion ursprünglich im Untersuchungsausschuss diskutieren. Das sind zu viele, das ist zu ungenau, haben die anderen Fraktionen gesagt. Und gerade mal sieben Fragen übrig gelassen.
Dem stimmt das Gericht heute größtenteils zu. Unter anderem mit der Begründung:

Wilhelm Wolf, Präsident Staatsgerichtshof
„Sachverhalte, für die das Parlament nicht zuständig sind, dürfen nicht zum Gegenstand des Untersuchungsausschusses des Landtags gemacht werden. Seinem Untersuchungsrecht entzogen sind damit Angelegenheiten, welche in die Zuständigkeit etwa der Europäischen Union, des Bundes und anderer Länder fallen.“

Denn im Ausschuss wollte die AfD auch Fragen klären wie: Wie haben die Bundesregierung oder das Robert-Koch-Institut in der Krise gehandelt? Das sei nichts, wofür man eine Landesregierung zur Rechenschaft ziehen könne.
Gerichtspräsident Wolf betont heute mehrmals, wie wichtig Untersuchungsausschüsse im Parlament sind. Die sieben Fragen, die die anderen Fraktionen als zulässig eingestuft haben, erklärt das Gericht heute ebenfalls für genehmigt. Dazu stufen die Richter noch weitere vier Fragen als rechtmäßig ein. Die AfD wertet das heute als großen Erfolg.

Volker Richter (AfD), Abgeordneter Landtag Hessen
„Wir haben keine Quittung bekommen, sondern wir haben hier noch einmal vier Fragen zusätzlich bekommen. Man kann auch sagen, dass die anderen eine Quittung bekommen haben, weil sie nämlich uns in unseren Rechten beschränkt haben, beziehungsweise verletzt haben.“
Monika Böhm, Landesanwältin Hessen
„Meiner Erfahrung nach ist es bei Gerichtsentscheidungen eigentlich oft so, dass beide Parteien für sich das Positive darstellen. Was sie erreichen konnten. Und sie wollen sich natürlich nicht so darstellen, dass es hier in diesem großen Umfang eine Niederlage gab. Insgesamt gesehen. ist der Landtag durch die Entscheidung bestätigt worden.“

Der Ausschuss kann jetzt seine Arbeit aufnehmen und die zulässigen elf Fragen rund um den Umgang der hessischen Landesregierung mit der Corona-Pandemie untersuchen.
Das Urteil des Staatsgerichtshofs ist unanfechtbar.