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Landtag will sich vor Extremisten schützen – Landtagspräsidentin Wallmann zu Gast im Studio

Sep. 8, 2025

Vier hessische Landtagsfraktionen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass künftig alle Mitarbeiter von Abgeordneten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Sie folgen damit einem Vorschlag der Landtagspräsidentin Astrid Wallmann. Zu diesem Thema ist sie bei uns im Studio.
133 Abgeordnete sitzen hier im Hessischen Landtag. Sie und ihre Fraktionen werden von rund 470 Mitarbeitern unterstützt. Deren Gehalt bezahlt der Landtag aus Steuergeldern.
Landtagspräsidentin Astrid Wallmann und die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen sind überzeugt: Verfassungsfeinde sollen nicht aus Steuergeldern finanziert werden. Deshalb sollen in Zukunft alle Mitarbeiter einen dreistufigen Verfassungstreue-Check durchlaufen.
Stufe 1: In einem Fragebogen sollen die Mitarbeiter freiwillig Auskunft über Vorstrafen oder verfassungsfeindliche Handlungen geben.
Stufe 2: Zusätzlich holt der Landtag das Führungszeugnis für Behörden ein.
Stufe 3: Bei einem Verdachtsfall kann der Landtag außerdem beim Landeskriminalamt und Verfassungsschutz personenbezogene Daten einsehen.
Bestätigt sich der Verdacht gegen einen Mitarbeiter, kann der Landtag das Geld für dessen Gehalt streichen, Computerrechte entziehen oder ein Hausverbot erteilen.
Kritik kommt sowohl von den Linken, die mittlerweile nicht mehr im Landtag sitzen, als auch von der AfD. Die geplante Prüfung sei ein „Misstrauensvotum gegen alle Abgeordnete“.

Frank Grobe (AfD), Abgeordneter Landtag Hessen
„Es sind drei Gründe weswegen dieses Gesetz scheitern wird. A: Die Bürger haben die Nase voll von dieser Willkür, die sich immer gegen die AfD richtet. Zweitens ist es so, dass alle unsere Mitarbeiter der Fraktion auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Und drittens ist dieser Gesetzentwurf der Altfraktionen nicht rechtens.“

Die AfD-Fraktion hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Stopp von Gehaltszahlungen ist in diesem Entwurf nicht vorgesehen.
Hessen ist nicht das erste Bundesland, das seine Landtagsmitarbeiter auf Verfassungstreue prüfen lassen will. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits seit Juli ein ähnliches Gesetz. Für unseren heutigen Studiogast, Landtagspräsidentin Astrid Wallmann, steht fest: Auch in Hessen herrscht „dringender Handlungsbedarf“.
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Eva Dieterle, Moderatorin:
Und über den Extremismus-Check sprechen wir jetzt. Bei mir ist Hessens Landtagspräsidentin Astrid Wallmann. Guten Abend. Schön, dass Sie hier sind.
Astrid Wallmann (CDU), Landtagspräsidentin Hessen:
Guten Abend.
Dieterle:
Wir haben es gerade gehört. Sie sagen, es herrscht dringender Handlungsbedarf. Womit begründen Sie denn? Es gibt ja keinen einzigen Verdachtsfall.
Wallmann:
Parlamente wie der Hessische Landtag sind potenzielle Ziele von Personen, die aktiv die Abschaffung unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung betreiben wollen. Und vor diesem Hintergrund sehe ich es auch als meinen verfassungsgemäßen Auftrag, die Finanzierung von Verfassungsfeinden aus Steuergeldern zu unterbinden und auf der anderen Seite aber auch den Zugang zu unserer Infrastruktur, damit meine ich die Gebäude und auch den digitalen Zugang, zu erschweren oder sogar zu untersagen.
Dieterle:
Jetzt sagen Sie natürlich, dieser Vorstoß richtet sich gegen alle, aber gehört zur Wahrheit nicht auch dazu, dass Sie die größten Befürchtungen bei den Mitarbeitern aus den Reihen der AfD haben?
Wallmann:
Also ich habe interessiert jetzt zur Kenntnis genommen, dass sich in besonderer Weise die AfD hier angesprochen fühlt. Ich kann das aber persönlich erst mal nicht nachvollziehen. Ich habe im Vorfeld mit allen fünf Fraktionen gesprochen und über dieses Gesetzesvorhaben informiert. Und es betrifft alle fünf im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen und auch die Mitarbeiter der Abgeordneten. Also wie man da jetzt eine persönliche Betroffenheit in Bezug auf eine Fraktion feststellen kann, kann ich persönlich für mich nicht nachvollziehen. Und jede Abgeordnete und jede Fraktion ist selber dafür zuständig, wen sie in das Haus, wenn sie ins Haus holt und wen sie auch einstellt. Und insofern, wenn es da Befürchtungen gibt, dann nehme ich das auch interessiert zur Kenntnis.
Dieterle:
Bleiben wir mal bei der AfD. Die Fraktion sieht nämlich diesen Extremismus-Check als ein Misstrauensvotum gegen alle Abgeordneten. Ist das ein Generalverdacht, unter den Sie alle anderen stellen?
Wallmann:
Ganz sicher nicht, sondern ich glaube, es ist wichtig, dass wir tätig werden, dass wir das Haus sicherer machen, dass wir unsere Demokratie wehrhafter machen. Und will auch mal dazu sagen: Man baut erst nicht eine Feuerwache, wenn es schon brennt, sondern man ist auch präventiv tätig. Und ich nehme zudem zur Kenntnis, dass auch die AfD-Fraktion jetzt ja auch offensichtlich selbst der Auffassung ist, dass es notwendig ist, zu handeln, da sie einen eigenen Gesetzesentwurf ins parlamentarische Verfahren eingebracht hat.
Dieterle:
Machen Sie das mal ein bisschen plastisch für uns. Ab wann wird denn gründlicher untersucht und was muss passieren, damit es am Ende zu einer Sanktion kommt, also zur Streichung der Finanzmittel?
Wallmann:
Also der erste Schritt sieht vor, dass man einen Fragebogen ausfüllen kann. Es ist kein Muss, man kann das tun, das ist ganz unbürokratisch. Da kreuzt man im Prinzip an, stehe ich auf dem Boden dieser Verfassung, gibt es Straftaten. Der zweite Schritt – und der läuft sozusagen mehr oder weniger parallel – ist die Einholung eines Führungszeugnisses für Behörden. Und diese Erkenntnisse werden wir uns dann anschauen und gegebenenfalls auch für Informationen Dritter noch hinzuziehen. Und dann würde es zu dem dritten Schritt kommen, der ist aber dann die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters der Mitarbeiterin notwendig. Da würden wir dann an das Landesamt für Verfassungsschutz herantreten und auch ans Landeskriminalamt und gegebenenfalls auch Einsichtnahme in Vorstrafen nehmen, also in Gerichtsurteile, um nähere Informationen zu erhalten. Und dann käme es, wenn man das wiederum bewertet, wird es dann ins Präsidium gehen, wo ja auch alle fünf Fraktionen vertreten sind.
Dieterle:
Also wir sehen, da sind einige Schritte nötig. Vielen Dank, Frau Wallmann, dass Sie zu diesem Thema heute bei uns waren.
Wallmann:
Sehr gerne und ganz herzlichen Dank für die Einladung.