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Pensionskürzung für ehemaligen Ahr-Landrat

Sep. 4, 2025

Mehr als vier Jahre ist es her, seit die verheerende Flutwelle über das Ahrtal gerollt ist. 135 Menschen verloren dabei ihr Leben. Im Zusammenhang mit der Katastrophe erhebt das Innenministerium schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler und zuständigen Katastrophenschützer, Jürgen Pföhler.
Hat der ehemalige Landrat in der Flutnacht richtig gehandelt oder mussten Menschen ihr Leben lassen, weil Pföhler untätig blieb? Diese Frage stellen sich Staatsanwaltschaften und Opferfamilien seit der Flutnacht am 15. Juli 2021.
Strafrechtlich gibt es für den ehemaligen Landrat keine Konsequenzen. Laut der Staatsanwaltschaft Koblenz gibt es keinen hinreichenden Verdacht für strafbares Verhalten Pföhlers.
Disziplinarrechtlich sieht das anders aus. Im Innenministerium läuft seit längerer Zeit ein Verfahren, dass klären soll, ob Pföhler bei der Ahrflut gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen hat.
Ja, sagt der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling heute.
Michael Ebling (SPD), Innenminister RLP
„Dazu gehört zum einen, nicht für eine ausreichende Vorsorge im Katastrophenschutz gesorgt zu haben aber auch ganz konkret in den Tagen der Flut nicht erreichbar gewesen zu sein, keine taktischen operativen Entscheidungen getroffen zu haben, sondern sich im Gegenteil auch noch um das Private gekümmert zu haben.“
Das Land hat Pföhler deshalb ein Drittel seiner Pension gestrichen. Bereits ab Anfang August. Ziel sei aber, die Pension komplett abzuerkennen.

Michael Ebling (SPD), Innenminister RLP
„Wir wollen nachdem der Ermittlungsführer seinen Bericht abgeschlossen hat, nachdem eklatante Verstöße gegen das Dienstrecht aus unserer Sicht feststehen, dann Klage beim Verwaltungsgericht Trier erheben, auf Anerkennung der kompletten Ruhestandbezüge. Wir stützen uns natürlich auf eigene Ermittlungen, aber insbesondere natürlich auch auf die Akten, die sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch beim Untersuchungsausschuss vorliegen.“

Pföhlers Rechtsbeistand sieht der gerichtlichen Auseinandersetzung zuversichtlich entgegen. Spricht von rechtswidrigem Aktionismus des Innenministers. Schriftlich sagt er uns:

Olaf Langhanki, Rechtsanwalt von Jürgen Pföhler
„Abgesehen davon, dass sachliche Gründe, das Ruhegehalt von Herrn Dr. Pföhler anzutasten, nicht vorliegen, wird das – bis heute andauernde – Versagen der Landesebene offen gelegt werden. […] Auf SPD-Innenminister Ebling und die ehemalige Landesregierung wird jedenfalls einiges zukommen.“

Rund einen Monat hat Pföhler nun Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sollte er sie nicht entkräften können, will das Innenministerium vor das Verwaltungsgericht ziehen.