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Landtag will sich vor Verfassungsfeinden schützen

Aug. 12, 2025

Parlamente spielen eine zentrale Rolle in unserer Demokratie. Dadurch besteht die Gefahr dass sie zu potentiellen Zielen für Verfassungsfeinde werden. Immer mehr deutsche Landtage wollen das nun aktiv verhindern, indem sie Gesetze zum Schutz des Parlaments einbringen. Heute hat auch Hessen einen ersten Gesetzesvorschlag vorgestellt.
Der hessische Landtag. 133 Abgeordnete sitzen hier im Parlament. Dazu kommen noch Hunderte Mitarbeiter, die für die fünf Fraktionen tätig sind. Insgesamt arbeiten hier über 400 Menschen. Wenn es nach der Landtagspräsidentin Astrid Wallmann geht, sollen diese und zukünftige Beschäftigte bald auf ihre Verfassungstreue geprüft werden. Sollte es Zweifel geben, bestehe dann die Möglichkeit, der Fraktion die finanziellen Mittel für diesen Mitarbeiter zu streichen. Dieser Schritt ist laut der Landtagspräsidentin notwendig.

Astrid Wallmann (CDU), Landtagspräsidentin Hessen
„Weil ich persönlich es für richtig erachte, dass wir unsere Demokratie wehrhaft machen und weil es für mich persönlich aus meinem Verständnis heraus als Landtagspräsidentin, aber auch aus der Verfassung erwachsend, nicht sein kann, dass wir Verfassungsfeinde – die unseren Staat, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen – aus Steuergeldern finanzieren.“

Der Gesetzesvorschlag sieht eine Prüfung durch ein dreistufiges Verfahren vor. Zunächst soll der Mitarbeiter einen Fragebogen ausfüllen, in dem Vorstrafen und mögliche verfassungsfeindliche Tätigkeiten abgefragt werden. Zusätzlich holt die Landtagskanzlei ein Führungszeugnis für Behörden ein. Das Ausfüllen des Fragebogens ist für den Mitarbeiter freiwillig.

Astrid Wallmann (CDU), Landtagspräsidentin Hessen
„Wer aber den Fragebogen nicht bereit ist abzugeben, bei dem werden wir dann um eine Zustimmung bitten um Einholung von personenbezogenen Daten beim Landesamt für Verfassungsschutz und beim LKA. Und wenn diese Zustimmung nicht erteilt wird, dann ist ein Ausschlussgrund gegeben, dann wird das Gehalt, die Finanzierung nicht mehr über Steuergelder erfolgen können.“

Die endgültige Entscheidung trifft das Präsidium, in dem alle Landtagsfraktionen vertreten sind. Von CDU, SPD, Grünen und FDP habe Wallmann bereits positive Signale zu der Initiative erhalten. Die AfD hingegen kritisiert, dass die Freiwilligkeit in dem Verfahren nur vorgetäuscht sei. Sie sieht darin ein Misstrauensvotum gegen die Abgeordneten.

Robert Lambrou (AfD), Fraktionsvorsitzender Hessen
„Wir werden den Vorschlag gründlich prüfen, haben aber bereits jetzt die Frage, inwieweit das nicht sehr tief in die Rechte, in das freie Mandat des Abgeordneten eingreift. Es hat in der Vergangenheit hier im hessischen Landtag auch keinen anlassbezogenen Fall gegeben, weder bei der AfD noch bei einer anderen Fraktion. Es hat dieses Gesetzesentwurfes vorher nicht bedurft und es bedarf ihn auch jetzt nicht.“

Hessen ist nicht das erste Bundesland, das das Parlament mit einem solchen Gesetz stärken will. Schon im Juni präsentiert der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering ein ähnliches Konzept. Allerdings sieht dieses vor, die Mitarbeiter alle zwei Jahre zu kontrollieren. In Hessen wäre die Überprüfung einmalig.
Astrid Wallmann hofft , dass der Gesetzesvorschlag schon im September in den Landtag eingebracht wird.