Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Diskussion über AfD-Mitglieder im Staatsdienst

Juli 10, 2025

Vor gut zwei Monaten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Zwar hat die Behörde diese Aussage bis zu einem Gerichtsurteil vorerst wieder auf Eis gelegt, trotzdem hat das rheinland-pfälzische Innenministerium nun erste Schritte eingeleitet und heute angekündigt, zukünftig bei allen Bewerbern für den öffentlichen Dienst noch näher auf die Gesinnung schauen zu wollen. Bewerber müssten künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören – zu denen das Land auch die AfD zählt.
Polizisten, Richter, Lehrkräfte, Mitarbeiter der Verwaltung – sie alle sollen dem Staat dienen und dessen Werte vertreten – so sagt es heute der Rheinland-Pfälzische Innenminister Michael Ebling. Und deshalb soll zukünftig niemand mehr in den öffentlichen Dienst gelangen, der dafür aus Sicht des Ministeriums ungeeignet ist.

Michael Ebling (SPD), Innenminister RLP
„Bei einer Einstellung legen wir Wert auf ein klares Bekenntnis und auch ein klares Bekenntnis dazu, dass man nicht in Organisationen Mitglied ist, oder auch in den letzten fünf Jahren war, die im Zusammenhang mit Extremismus stehen. Neu dabei ist, dass wir auch die AfD auf dieser Liste führen, denn eine Beamtin oder ein Beamter muss über jeden Zweifel erhaben sein, was seine Treue zur Verfassung angeht.“

Faktisch bedeutet das, dass Parteimitglieder der AfD oder solche, die in den letzten fünf Jahren Mitglied waren, in Rheinland-Pfalz keine Arbeit mehr im öffentlichen Dienst erhalten. Eine solche Regelung ist momentan bundesweit einzigartig.
Wer bereits im Staatsdienst arbeitet muss eine mögliche Mitgliedschaft in der AfD zwar nicht offenlegen. Auch hier werde man aber in Zukunft noch genauer hinschauen.

Michael Ebling (SPD), Innenminister RLP
„Wer sich natürlich äußert im Kontext einer Partei, die auch erkennbar in Rheinland-Pfalz immer stärker mit rechtsextremistischen Milieus sich trifft und zusammenarbeitet, muss natürlich auch gewahr sein, dass das entsprechend als eine Aktion gegen die Verfassung ausgelegt werden kann. Das kann auch wieder im Einzelfall dazu führen, dass ein Verfahren eingeleitet wird und dass jemand dann aus dem Dienst zu entfernen ist. Das gab es auch schon. Das sind zum Glück auch Einzelfälle, aber letztendlich zeigt sich auch hier: der Staat ist wehrhaft und er muss auch wehrhaft sein.“

Jan Bollinger, der Fraktionsvorsitzende der AfD in Rheinland-Pfalz, ist empört. Er sieht in der neuen Vorschrift eine Kampagne gegen seine Partei.

Jan Bollinger (AfD), Fraktionsvorsitzender Landtag RLP
„Wenn eine bloße Parteimitgliedschaft und kein konkretes Fehlverhalten über disziplinarische Maßnahmen oder die Einstellungen von Bewerbern in den öffentlichen Dienst entscheiden sollen, dann geht’s offensichtlich nicht mehr um Verhalten, sondern um die politische Einstellung. Letztlich geht es um Gedankenverbote. Und wir können den Betroffenen dieser undemokratischen und aus unserer Sicht verfassungswidrigen Maßnahmen nur raten sich juristisch zur Wehr zu setzen.“

Und auch seine Partei werde gegen die neue Verwaltungsvorschrift klagen, so der AfD-Chef. Die neue Regelung soll in Rheinland-Pfalz bereits in den kommenden Wochen in Kraft treten.