Kurznachrichten vom 24.06.2025
Anmoderation:
Das Landgericht Frankfurt hat einen 41-jährigen Mann wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Er hatte nach Erkenntnis des Gerichts einen 59-jährigen Freund bei einem gemeinsamen Kneipenbesuch im Stadtteil Nieder-Eschbach mit zwei Schüssen getötet. Er soll sich aufgrund von Wahrnehmungsstörungen bedroht gefühlt haben. Weil er bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig gewesen sei, bekam er keine lebenslange Haftstrafe.
Und an dieser Stelle schauen wir jetzt auf weitere kurze Nachrichten des Tages aus Rheinland-Pfalz und Hessen.
Ermittlungen gegen Statiker eingeleitet
Nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv an der Mosel mit zwei Toten und acht Verletzten vor fast einem Jahr ermittelt die Staatsanwalt Trier gegen einen Statiker wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Ein von ihr beauftragtes Gutachten komme zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Materialversagen durch Überlastung der Altbausubstanz im Rahmen vergangener Umbaumaßnahmen die Ursache war. Ein Statiker, der die dadurch entstandenen Risse in dem Mauerwerk untersuchen sollte, habe das Gebäude durch seine Baumaßnahmen noch labiler gemacht. Die Abstützmaßnahmen seien unzureichend gewesen. Der Einsturz hätte nach vorläufiger Einschätzung durch fachgerechte statische Maßnahmen verhindert werden können.
Sozialplan für Conti-Mitarbeiter steht
Nach zähen Verhandlungen hat sich der Autozulieferer Continental mit Arbeitnehmervertretern auf einen Sozialplan für die Mitarbeiter am Standort Wetzlar geeinigt. Das Werk wird am Ende des Jahres geschlossen. Die Vereinbarung für die rund 370 betroffenen Mitarbeiter umfasst ein Vorruhestandsmodel, ein umfangreiches Abfindungspaket oder die Möglichkeit in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Das kriselnde Autozuliefergeschäft des Konzerns hat in den vergangenen Jahren immer wieder rote Zahlen geschrieben.
Schutzstatus von Krähen senken
Die enorme Zunahme der Krähenpopulation in den vergangenen Jahren im Mainzer Stadtgebiet stellt die Stadt vor große Probleme. Die Anwohner stört der Lärm. Die Landwirte beklagen, dass die streng geschützten Saatkrähen Millionenschäden auf den Feldern und in den Obstplantagen verursachen.
Manuela Matz, Ordnungsdezernentin Mainz
„Damit hier auch eine Bejagung stattfinden kann, muss einfach der Schutzstatus der Saatkrähe reduziert werden, runtergesetzt werden. Damit auch hier für den Jäger oder auch den Falkner, weil man kann natürlich Krähen auch wunderbar mit Falken – das ist jetzt Kira, das ist ein Harris Hawk – bejagen.“
Matz erklärte, sie habe sich beim Bundeslandwirtschaftsministerium für eine entsprechende Gesetzesänderung eingesetzt.









