Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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CDU diskutiert Umgang mit der Linken

Mai 20, 2025

Die vielen Milliarden aus dem Sondertopf der neuen Bundesregierung sind wohl nicht genug: Schon jetzt plant die SPD eine Reform der Schuldenbremse – das steht auch im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD. Doch all das lässt sich nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag beschließen. Da die AfD schon abgewunken hat, bleiben nur noch Grüne und Linke. Doch mit der Linken hat die CDU einen Unvereinbarkeitsbeschluss, der so wörtlich „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ ausschließt. Der Umgang mit der Linkspartei – ein schwieriges Thema auch für CDU-Politiker in Rheinland-Pfalz und Hessen.
Heute vor zwei Wochen im Deutschen Bundestag. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, gratuliert dem frischgewählten Bundeskanzler Friedrich Merz. Gewählt im zweiten Wahlgang. Ein Wahlgang, der an diesem Tag durch eine Änderung der Geschäftsordnung möglich wurde. Nach stundenlangen Beratungen einigten sich Union, SPD, Grüne und Linke auf einen gemeinsamen Antrag.

Steffen Bilger (CDU), Parl. Geschäftsführer Union-Bundestagsfraktion am 06.05.25
„Ich danke allen Beteiligten an den Gesprächen der vergangenen Stunden. Namentlich SPD, Grüne und Linke.“

Ein Dankeschön an die Linke. Das dürfte nicht jedem in der CDU schmecken. Denn eigentlich gilt seit 2018 in der Partei ein Unvereinbarkeitsbeschluss, der jede Zusammenarbeit sowohl mit der AfD als auch mit den Linken ausschließt.
Der rheinland-pfälzische CDU Landesvorsitzende, Gordon Schnieder, betont: Der gemeinsame Antrag zu Änderung der Geschäftsordnung sei keine Zusammenarbeit mit der Linken:

Gordon Schnieder (CDU), Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz
„Es war eine Verfahrensfrage, die wir im Bundestag geklärt haben, wo ich sage, wir haben den Vorschlag gemacht, die Tagesordnung zu ändern, damit an dem Dienstag auch die Wahl des Bundeskanzlers dann über die Bühne ging und die Ministerinnen und Minister im Amt waren. Und ich glaube, dass man auch in der Replik sieht, das war richtig, diesen Vorschlag zu machen. Aber im Umgang mit der Linken hat es aus meiner Sicht da nichts geändert.“

Der Unvereinbarkeitsbeschluss gelte weiterhin. So sieht das auch die CDU in Hessen.

Leopold Born (CDU), Generalsekretär Hessen
„Wir als CDU Hessen, wir sagen ganz klar: Keine inhaltliche Zusammenarbeiten mit den Extremisten! Und das gilt für Rechtsextreme genauso wie für Linksextreme.“

Trotzdem: Die Diskussion um eine Zusammenarbeit mit der Linken hat an Fahrt aufgenommen. Unter anderem Daniel Günther, der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein fordert einen pragmatischeren Umgang mit der Partei. Fraktionschef Jens Spahn und Generalsekretär Carsten Linnemann sehen das anders. Klar ist aber. Zum Beispiel für die Reform der Schuldenbremse, die Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, benötigen die Koalitionäre im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet: Sie sind auf die Stimmen der Grünen und der Linken angewiesen. Die Linke zeigt sich gesprächsbereit. Doch der Ball, der läge jetzt im Feld der CDU.

Rebecca Ruppert (Die Linke), Landesvorsitzende Rheinland-Pfalz
„Grundsätzlich ist der Unvereinbarkeitsbeschluss der Union ein Beschluss der Union. Ines Schwerdtner, meine Parteivorsitzende, hat auch signalisiert, dass sie gerade bei Gesprächen zur Reform der Schuldenbremse zu Gesprächen bereit ist. Also wir werden das sehen, aber wir wären dafür bereit.“

Gesprächsbereitschaft also bei der Linken. Doch für Hessens CDU-Generalsekretär steht fest, weder mit der AfD noch mit der Linken könne es eine Zusammenarbeit geben.

Leopold Born (CDU), Generalsekretär Hessen
„Zum einen auf Grundlage der bestehenden Beschlusslage, zum anderen aber auch, weil wir weiter nicht voneinander entfernt sein könnten. Und das gilt für beide Parteien gleichermaßen. Und deswegen: die Bundestagsfraktion muss eine Antwort finden, die Bundespartei. Und es ist auch gut, dass wir jetzt darüber diskutieren.“

Eine Diskussion, die sicher weiter für Unruhe in der Partei sorgen wird. Denn auch für die anstehende Ernennung von Bundesverfassungsrichtern ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig.