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Verfassungsgericht weist Klage der AfD gegen Malu Dreyer ab

Apr. 2, 2025

Hat die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer gegen die Neutralitätspflicht im Amt verstoßen? Das hat zumindest die rheinland-pfälzische AfD so gesehen und Malu Dreyer deshalb verklagt. Heute hat der Verfassungsgerichtshof in Koblenz ein Urteil gefällt.
Nicht schuldig. So lautet heute das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs. Die Richter sagen, Malu Dreyer habe zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, ihre Aussagen seien aber zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerechtfertigt.
Und darum ging es: Im Januar 2024 nehmen in Mainz rund 5.000 Menschen an einer Demonstration „gegen rechts“ teil. Mit dabei auch Malu Dreyer und andere Mitglieder der Landesregierung. Zuvor hatte Dreyer über das Internetportal der Landesregierung zur Teilnahme aufgerufen und die AfD kritisiert. Am Tag danach veröffentlichte die Staatskanzlei eine Pressemitteilung, in der die Regierungschefin sagte, die AfD verbreite mitunter rechtsextremes Gedankengut.
Die AfD hatte darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen. Demnach sind Amtsträger wie zum Beispiel die Ministerpräsidentin verpflichtet, sich gegenüber allen politischen Parteien neutral zu verhalten. Sie dürfen sich weder zu Gunsten noch zu Lasten einer Partei äußern.
Die Mitteilung Dreyers sei zwar zugespitzt, aber nicht diffamierend, sagt heute das Verfassungsgericht. Ihre Aussagen über rechtsextremistische Kontakte der AfD ließen sich durch den Verfassungsschutz belegen und seien zulässig.
Die AfD zeigt sich über diese Begründung entsetzt.

Jan Bollinger (AfD), Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz
„Ich sage, dass diese Beurteilung letztlich dem Bundesverfassungsgericht obliegt. Der Verfassungsschutz kann dazu Einschätzungen äußern. Aber nach dem Grundgesetz ist es das Bundesverfassungsgericht, dass das endgültig bestimmt. So – und deshalb ist es aus unserer Sicht nach wie vor problematisch, wenn jetzt auf der Basis der Einschätzung einer genau dieser Regierung weisungsgebundenen Behörde, die Regierung dann wiederum gegen eine Oppositionspartei vorgehen kann.“

Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei hatte sich schon nach der letzten Verhandlung zuversichtlich gezeigt, dass die Klage der AfD scheitern werde. Nun die Bestätigung.

Fedor Rose (SPD), Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
„Wir haben heute gesagt bekommen und gesehen, dass das Verfasusngsgericht unserer Argumentation gefolgt ist, dass es quasi diese Aufgabe gibt, die freiheitlich demokratische Grundordnung auch mit kommunikativen Mitteln zu schützen und das gibt uns natürlich für unsere zukünftige Arbeit entsprechende Hinweise, wie wir damit weiter verfahren werden.“

Nun bleibt die Frage, wie das Verfassungsgericht den Fall von Dreyers Amtsnachfolger Alexander Schweitzer bewerten wird. Gegen ihn klagt die CDU; ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot. Sollte es hier zu einer Verurteilung kommen, würde das Schweitzers Wahlkampf bei der nächsten Landtagswahl sicherlich belasten. Wann gegen den amtierenden Ministerpräsidenten verhandelt wird, steht heute allerdings noch nicht fest.