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AfD klagt vor dem Verfassungsgericht gegen Malu Dreyer

März 21, 2025

Vor acht Monaten ist Malu Dreyer als rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin zurückgetreten. Doch seit heute beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof in Koblenz noch einmal mit ihrer Amtszeit. Denn die SPD-Politikerin soll gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben.
Januar 2024: In Mainz nehmen rund 5.000 Menschen an einer Demonstration teil. Das  Motto: „Demo gegen rechts – Kein Platz für Nazis“. Mit dabei: Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und andere Mitglieder der Landesregierung. Zuvor hatte Dreyer über das Internetportal der Landesregierung zur Teilnahme aufgerufen. Am Tag danach veröffentlichte die Staatskanzlei eine Pressemitteilung, in der die Regierungschefin die AfD kritisierte.
Doch dagegen wehrt sich die AfD jetzt mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof. Ihrer Meinung nach hat Dreyer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, das sich aus Artikel 21 Grundgesetz ableitet. Danach sind Amtsträger wie zum Beispiel die Ministerpräsidentin verpflichtet, sich gegenüber allen politischen Parteien neutral zu verhalten. Sie dürfen sich weder zu Gunsten noch zu Lasten einer Partei äußern. Für den rheinland-pfälzischen AfD-Landesvorsitzenden ist der Verstoß offensichtlich.

Jan Bollinger (AfD) Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz
„Die Ministerpräsidentin Marie-Luise Dreyer hat ihre Neutralitätspflicht verletzt, hat auf offiziellen Kanälen der Staatskanzlei die AfD diffamiert, hat die falschen Behauptungen des Correctivs wiederholt, die mittlerweile gerichtlich als dreckige Lüge bezeichnet werden dürfen. Das ist definitiv drüber und damit hat sie den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen und ihre Neutralitätspflicht verletzt.“

Doch der Sprecher der Staatskanzlei ist zuversichtlich, dass die Klage scheitern wird.

Fedor Ruhose (SPD), Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
„Ich bin sehr froh, dass wir unsere Argumente auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung jetzt darlegen konnten, bin auch sehr positiv gestimmt auf die Entscheidung des Gerichts. Wir konnten unsere Argumente, dass die Regierung Instrumente braucht, um auch entsprechend zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung auch mindere Mittel als nur Verbote auszusprechen nutzen kann, gut auslegen.“

Der Verfassungsgerichtshof will am 2. April das Urteil verkünden. Sollten die Richter gegen Malu Dreyer entscheiden, droht ihr aber keine Geld- oder Freiheitsstrafe. Sie würde nur an Ansehen verlieren, was sie als Politikerin im Ruhestand wenig belasten dürfte.
Anders sieht es bei ihrem Amtsnachfolger Alexander Schweitzer aus. Auch gegen ihn klagt die AfD, weil er in einem anderen Fall gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben soll. Sollte es bei diesem Verfahren zu einer Verurteilung kommen, würde ihn das schwerer belasten. Denn in einem Jahr will Schweitzer in Rheinland-Pfalz die Landtagswahl gewinnen.