Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Debatte über Reform des Kommunalrechts

Nov. 20, 2024

Die Hessen können voraussichtlich im März 2026 ihre neuen Stadt- und Kommunalparlamente wählen. Die Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht, der das Kommunalrecht deutlich verändern soll.
Seit zehn Jahren habe es keine so große Reform im Kommunalrecht gegeben, so der hessische Innenminister heute. Roman Poseck ist sichtlich stolz auf seinen Gesetzentwurf.

Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen
„Wir wollen Abläufe beschleunigen. Wir wollen Abläufe in den Kommunen effizienter machen.“

Aber zuerst einmal: Worum geht es eigentlich genau? Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs sind:
– Auszählverfahren der Wählerstimmen ändern und Ein-Personen-Fraktionen abschaffen: Gemeindegremien sollen nicht zu kleinteilig besetzt werden.
– Digitale Sitzungsformate: Gemeindesitzungen sollen auch online abgehalten werden können.
– Beschränkung von Bürgerbegehren: Große Infrastrukturvorhaben sollen nicht mehr durch Bürgerbegehren verhindert werden können.
– Mehr Geld für Bürgermeister und Landräte: ab der zweiten Wahlperiode nämlich acht Prozent.
Vor allem zwei Punkte stoßen der Opposition sauer auf. Einmal das neue Auszählverfahren von Wählerstimmen und das Verbot von Ein-Personen-Fraktionen. Die FDP prangert an, dass die Regierung so Kleinstparteien aus den kommunalen Parlamenten heraushalten wolle.

Moritz Promny (FDP), Landtagsabgeordneter Hessen
„Das ist doch in Wirklichkeit ein Angriff auf unsere demokratischen Werte in diesem Land. Vielfalt in einer Demokratie bedeutet für uns Freie Demokraten auch die Anerkennung und Förderung der Vielfalt, der Meinung, der Interessen und der Weltanschauung der sozialen Gruppen innerhalb der gesamten Gesellschaft.“

Die Grünen legen nach und werfen der schwarz-roten Regierung vor, sich damit selbst Vorteile in den Kommunen verschaffen zu wollen.

Christoph Sippel (Bündnis 90 / Die Grünen), Landtagsabgeordneter Hessen
„Ich habe Ihnen auch noch eine Zahl mitgebracht, was die Änderungen des Sitzverteilungsverfahrens denn bei der letzten Kommunalwahl bedeutet hätte. In den Kreisen und kreisfreien Städten, ich habe nur die rausgesucht, hätten CDU und SPD unter dem Strich 40 Sitze mehr als aktuell. 40 Sitze. Mit diesem Gesetzentwurf stärken sie die Kommunen nicht, sie stärken nur sich selbst.“

Der Innenminister antwortet mit dem Beispiel Frankfurt.

Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen
„Bei der letzten Kommunalwahl haben bereits 0,6 oder 0,8 Prozent ausgereicht, um dort einen Sitz zu bekommen. Diese Zersplitterung führt zu ausgesprochen schwierigen Prozessen in den Stadtparlamenten. Diese Stadtparlamente stehen vor Mammutsitzungen. Und das ist gerade für die vielen Ehrenamtlichen, die dort aktiv sind, demotivierend.“

Der zweite Punkt, über den heute gestritten wird, ist die Einschränkung von Bürgerbegehren bei großen Infrastrukturvorhaben. Die AfD beklagt, dass so den Bürgern essentielle Rechte genommen werden.

Bernd Erich Vohl (AfD), Landtagsabgeordneter Hessen
„Ich frage Sie: In wie vielen Fällen in jüngster Vergangenheit wurden Baumaßnahmen denn durch Bürgerbegehren wesentlich verzögert oder verhindert? Und selbst wenn das so ist, wie in Wiesbaden, muss ein demokratisch verfasster Staat denn nicht zuvorderst dem Willen betroffener Bürger verpflichtet sein?“

Die SPD-Fraktion stellt klar, dass die Hessen sich nach wie vor beteiligen können, nämlich bei den sogenannten Planfeststellungsverfahren. Sei es da aber zu einer Entscheidung gekommen, müsste es dabei bleiben, damit Kommunen effizient arbeiten können.

Cirsten Kunz-Strueder (SPD), Landtagsabgeordnete Hessen
„Beteiligung ist wichtig. Tempo, wenn es um Infrastruktur geht, aber auch. Gerade komplexe, für die Zukunftssicherheit unseres Landes immens wichtige Zusammenhänge drohen in Bürgerentscheiden auf ein Ja oder Nein reduziert zu werden.“

Der Gesetzentwurf liegt nun dem Innenausschuss des hessischen Landtags vor. Dort sind weitere Diskussionen zu erwarten.