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Aug. 23, 2024

Schüsse im Hauptbahnhof Frankfurt: Ermittlungen deuten auf Familienfehde — Millionen Euro aus Straftaten eingezogen — Einsatz nach Trierer Amokfahrt kein Dienstunfall
Anmoderation:
Bei einem Zusammenstoß mit einem PKW auf einer Landstraße in Buseck im Landkreis Gießen ist heute Nachmittag ein 52 Jahre alter Motorradfahrer schwer verletzt worden. Der Mann kam mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus. Der 71 Jahre alte Autofahrer wurde leicht verletzt. Zur Unfall-Ursache machte die Polizei noch keine Angaben.
Und was heute sonst noch wichtig war in Hessen und Rheinland-Pfalz – hier sind die Kurznachrichten:
Ermittlungen deuten auf Familienfehde
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Hinweise darauf, dass der Anlass für die tödlichen Kopfschüsse auf dem Frankfurter Hauptbahnhof vor drei Tagen eine Fehde zwischen Familien in der Türkei sein könnte. Gesicherte Erkenntnisse über die Tatverläufe in dem Land lägen aber noch nicht vor. Türkische Medien hatten berichtet, dass der Mord Teil einer Blutfehde zwischen zwei Großfamilien sei. Der Tatverdächtige habe das 27jährige Opfer am Dienstagabend erschossen, um den Tod seines Neffen zu rächen. Dieser sei vor zwei Monaten von dem 27jährigen getötet worden, der damit wiederum seinen getöteten Bruder rächen wollte.
Millionen Euro aus Straftaten eingezogen
Die Staatsanwaltschaften in Hessen haben im vergangenen Jahr mehr als 18 Millionen Euro an unrechtmäßigen Gewinnen aus illegalen Geschäften abgeschöpft und der Staatskasse zugeführt. Wie Justizminister Christian Heinz heute mitteilte, war das mehr als das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr. Das Abschöpfen von Gewinnen aus Straftaten ist rechtlich möglich und sei ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Strafverfolgung.
Einsatz nach Amokfahrt kein Dienstunfall
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Feuerwehrmannes abgewiesen. Er wollte erreichen, dass sein Einsatz nach der tödlichen Amokfahrt in Trier im Dezember 2020 wegen seiner darauf folgenden psychischen Probleme als Dienstunfall anerkannt wird. Nach Ansicht des Gerichts hätte auch jede andere schwerwiegende Situation die Probleme auslösen können. Der Feuerwehrmann sei wegen früherer Erlebnisse bereits psychisch vorbelastet gewesen.