42-Jähriger wegen Totschlags angeklagt – Prozessbeginn in Gießen
Was geschah in den frühen Morgenstunden des 17. September 2023 auf dieser Kreuzung in einem Industriegebiet von Reiskirchen? Fest steht: Am Ende einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern ist ein 30 Jahre alter Russe tot. Mutmaßlich erstochen von Saffet D., der im gleichen Haus wie das spätere Opfer wohnt. Offenbar nach einem Streit um Drogenschulden – und nach reichlich Alkoholgenuss.
Vor Gericht lässt sich der Angeklagte heute umfassend zu den Vorwürfen ein. Er habe sein mutmaßliches Opfer kaum gekannt, sei von diesem aber plötzlich angegriffen worden. Mit dem Messer habe er sich nur gewehrt. Laut Zeugenaussagen hatten sich die beiden Kontrahenten einige Stunden zuvor bereits auf dem Hof des gemeinsamen Hauses geprügelt. Warum er dann aber später noch einmal mit seinem E-Scooter und einem langen Küchenmesser bewaffnet durch den Ort fuhr, bis er im Industriegebiet erneut auf das spätere Opfer traf, kann der 42 Jahre alte Angeklagte heute nicht wirklich überzeugend erklären.
Beatrix Taiti, Staatsanwaltschaft Gießen
„Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist keine Notwehrlage gegeben. Der weitere Verlauf der Hauptverhandlung bleibt abzuwarten.“
Auch die Ehefrau des Getöteten, die als Nebenklägerin auftritt, glaubt nicht, dass der Angeklagte aus Notwehr gehandelt hat. Denn eigentlich sei der Streit bereits nach der Schlägerei auf dem Hof des gemeinsamen Wohnhauses beendet gewesen.
Alexander Hauer, Anwalt Nebenklage
„Dann eben das Hinterherfahren mit dem E-Roller des Angeklagten, der sich dann aber mit einem Küchenmesser, was wohl nicht ganz unerheblich klein war, also wohl so bis zu 20 Zentimeter hatte, bewaffnete – um, technisch gesprochen – „sich zu schützen“. Das sind natürlich Angaben, die werden in der weiteren Beweisaufnahme ne Rolle spielen und müssen überprüft werden.“
Jetzt sollen zunächst noch weitere Zeugen gehört werden – schon in wenigen Tagen könnte dann bereits das Urteil fallen. Sollte das Gericht die Tat als Totschlag werten, drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft.









