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Poseck stellt Cannabis-Bußgelder vor

Juni 25, 2024

Seit dem ersten April sind die Herstellung, der Besitz und der Konsum von Cannabis in Deutschland in gewissem Rahmen legal. Allerdings gelten dabei strenge Regeln: Etwa bei der erlaubten Menge oder auch für die Orte, an denen konsumiert werden darf – oder eben nicht. Wer gegen die Regeln verstößt, muss zumindest in Hessen künftig mit saftigen Strafen rechnen.
Kiffen direkt vor einer Schule oder einem Kindergarten? Keine gute Idee. Aus Jugendschutzgründen ist hier laut Gesetz ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, wird in Hessen künftig mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Noch teurer wird’s für alle, die sich in direkter Anwesenheit von Kindern oder Jugendlichen einen Joint anzünden; dafür werden 1000 Euro fällig. Nur zwei von insgesamt 41 Bußgeldtatbeständen, mit denen kleinere und größere Cannabisvergehen in Hessen ab Stichtag erster Juli geahndet werden sollen.

Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen
„Mit diesen Bußgeldern wollen wir auch ein deutliches Signal setzen, dass die Grenzen des Gesetzes beachtet werden müssen. Insbesondere im Hinblick auf den Jugend- und Gesundheitsschutz. Dabei geht es nicht um die ideologische Frage des Für und Wider zum Cannabiskonsum, sondern für uns war es jetzt entscheidend, dass wir dieses Gesetz rechtstreu, restriktiv und pragmatisch umsetzen.“

Strenge Vorschriften gelten künftig auch für die so genannten „Cannabis-Clubs“. Diese dürfen maximal 500 Mitglieder aufnehmen und müssen vor allem deren Alter strikt kontrollieren. Bei Verstößen gegen das Cannabiswerbeverbot oder bei unerlaubter Weitergabe von Samen und Setzlingen droht den Clubbetreibern sogar bis zu 30.000 Euro Strafe.

Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen
„Ein Stück weit müssen das jetzt die Kommunen auch regeln. Das heißt, sie müssen natürlich auch ihre Ordnungsbehörden, ihre Stadtpolizei entsprechend unterstützen. Wir werden aber auch Unterstützung seitens des Landes leisten. Wir werden Checklisten erstellen, die die Abarbeitung für die Kommunen auch einfacher machen.“

Dabei ist dem Innenminister auch klar, dass vieles noch unklar ist: So gibt es etwa nach wie vor keine eindeutige Regelung zum Cannabiskonsum in Straßenverkehr. Insgesamt müsse man nun erst mal sehen, wie sich die Sache entwickele – und gegebenenfalls auch den Bußgeldkatalog nachbessern.