Abschlussbericht zu Ahrtal-Ermittlungen wird nicht veröffentlicht
Es war eine herbe Enttäuschung für viele Angehörige der Opfer der Ahrtalkatastrophe. Im vergangenen Monat verkündet die Staatsanwaltschaft Koblenz auf einer Pressekonferenz: Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler werden eingestellt. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt.
Gestern dann teilt die Staatsanwaltschaft mit: Auch der Abschlussbericht über ihre Ermittlungen wird nicht veröffentlicht. Denn eine Veröffentlichung könne womöglich Dienstgeheimnisse von Verantwortlichen verletzen.
Für Stephan Wefelscheid, den Obmann der Freien Wähler im Flut-Untersuchungsausschuss, ist das unverständlich.
Stephan Wefelscheid (Freie Wähler), Abgeordneter Landtag Rheinland-Pfalz
„Es ist ein bisschen aus meiner Sicht unschlüssig, dass man einerseits zu einer Pressekonferenz einlädt, dann auf wesentliche Teile rekurriert, die in dem Abschlussbericht drinnen stehen, dann aber den Abschlussbericht selber nicht veröffentlicht. Weil die Menschen wahnsinniges Interesse haben, auch die Details nachzulesen, wie Entscheider zu ihren Entscheidungen gekommen sind.“
Menschen wie die Eltern von Johanna Orth, die in der Flutnacht ihr Leben verloren hat. Menschen, die sich fragen, warum die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen Verantwortliche wie Pföhler eingestellt hat. Auch der Anwalt der Familie hat kein Verständnis für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Christian Hecken, Anwalt der Familie Orth
„Die Hinterbliebenen sind natürlich enttäuscht, entsetzt, wie man überhaupt zu dieser Auffassung kommen kann, dass man die notwendige Transparenz verweigert. Es ist aus meiner Sicht möglich gewesen, das zu veröffentlichen.“
Laut Christian Hecken und Stephan Wefelscheid hätte die Staatsanwaltschaft personenbezogene Daten im Bericht schwärzen können, um bei einer Veröffentlichung keine Privatgeheimnisse zu verletzten. Auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat die zuständige Staatsanwaltschaft um eine solche geschwärzte Veröffentlichung gebeten – ohne Erfolg. Details über die Ermittlungen werden die Angehörigen der Flutopfer wohl nicht erfahren.









